LAG München, 14.10.2024, 4 TaBV 7/24
Verfasst: Freitag 22. November 2024, 20:00
NEU: Fehlerhafte Briefwahl
Das LAG München vom 14.10.2024 - 4 TaBV 7/24 - hat beschlossen, dass grundsätzlich nicht ausreichend sei, im Wahlausschreiben lediglich die Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer, Uhrzeit) anzugeben, wo die SBV-Wahlbriefe im Gebäude einer Realschule ausgezählt werden. Danach sei auch der konkrete Raum der Realschule (wenigstens durch Aushang im Gebäude) genau anzugeben, so dass interessierte Zugangsberechtigte nicht erst rumfragen bzw rumsuchen müssen, wo geöffnet und ausgezählt wird. Die Rechtsbeschwerde zum BAG wurde nicht zugelassen.
Fehlerhaft ist auch Nr. 8 des Wahlausschreibens, weil nichts von der Öffnung der Wahlbriefe (Freiunschläge) erwähnt ist als Option für generelle Briefwahl. Unvollständig ist insoweit leider noch immer BIH-Musterausschreiben in der Nr. 8 für diese Konstellation der generellen Briefwahl. Dieses Muster ist also unbedingt ergänzungs- bzw. korrekturbedürftig: Vgl. dazu schon Diskussion 2018 mit einem Textvorschlag, der aber formularmäßig noch nicht umgesetzt wurde.
Warum das LAG München x-fach BetrVG zitiert statt richtig BayPVG ist nicht nachvollziehbar – weil offenbar staatliche Realschulen in Oberfranken, wohl im Geltungsbereich des BayPVG. Gruß Jada Wasi
Das LAG München vom 14.10.2024 - 4 TaBV 7/24 - hat beschlossen, dass grundsätzlich nicht ausreichend sei, im Wahlausschreiben lediglich die Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer, Uhrzeit) anzugeben, wo die SBV-Wahlbriefe im Gebäude einer Realschule ausgezählt werden. Danach sei auch der konkrete Raum der Realschule (wenigstens durch Aushang im Gebäude) genau anzugeben, so dass interessierte Zugangsberechtigte nicht erst rumfragen bzw rumsuchen müssen, wo geöffnet und ausgezählt wird. Die Rechtsbeschwerde zum BAG wurde nicht zugelassen.
Fehlerhaft ist auch Nr. 8 des Wahlausschreibens, weil nichts von der Öffnung der Wahlbriefe (Freiunschläge) erwähnt ist als Option für generelle Briefwahl. Unvollständig ist insoweit leider noch immer BIH-Musterausschreiben in der Nr. 8 für diese Konstellation der generellen Briefwahl. Dieses Muster ist also unbedingt ergänzungs- bzw. korrekturbedürftig: Vgl. dazu schon Diskussion 2018 mit einem Textvorschlag, der aber formularmäßig noch nicht umgesetzt wurde.
Warum das LAG München x-fach BetrVG zitiert statt richtig BayPVG ist nicht nachvollziehbar – weil offenbar staatliche Realschulen in Oberfranken, wohl im Geltungsbereich des BayPVG. Gruß Jada Wasi