Präventionsverfahren § 167 Abs. 1 SGB IX
Verfasst: Dienstag 15. Oktober 2024, 10:17
Hallo,
falls dieser Beitrag in diesem Forum falsch ist, kann er gerne verschoben werden.
Folgender Sachverhalt: Es wurde ein Ausbildungsverhältnis (Bürotätigkeit) mit einem schwerbehinderten Azubi begonnen. Die Probezeit wurde noch nicht beendet. Der Azubi hat eine Lese-Rechtschreib-Schwäche, welche aber in den GdB nicht eingeflossen ist, d.h. die Schwerbehinderung basiert auf einer anderen eigenständigen Erkrankung. Nun gibt es leider Schwierigkeiten aufgrund der Lese-Rechtschreib-Schwäche und es steht die Frage im Raum, ob eine mangelnde Eignung für diesen Ausbildungsberuf festzustellen ist.
Mir ist die aktuelle Rechtsprechung zu § 167 Abs. 1 SGB IX bekannt und mir stellt sich die Frage, ob ein Präventionsverfahren durchgeführt werden muss. Die Antwort auf diese Frage ist wichtig für die Argumentation gegenüber meinem Arbeitgeber. Da die Schwierigkeiten auf einer Erkrankung basieren, die nach dem Versorgungsamt irrelevant für die Anerkennung der Schwerbehinderung ist, finde ich das nicht so einfach zu beantworten.
Kurz gefasst könnte die Frage lauten: Basiert die nötige Durchführung eines Präventionsverfahren auf der Eigenschaft als Schwerbehinderter oder auf der konkreten Erkrankung, die zum GdB führt und auch Grund für die Schwierigkeiten ist?
Mir selbst ist bewusst, dass es sicherlich viele Möglichkeiten gibt, den Azubi zu unterstützen. Es geht wirklich um die reine Argumentation gegenüber meinem Arbeitgeber.
Vielen Dank!
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Folgender Sachverhalt: Es wurde ein Ausbildungsverhältnis (Bürotätigkeit) mit einem schwerbehinderten Azubi begonnen. Die Probezeit wurde noch nicht beendet. Der Azubi hat eine Lese-Rechtschreib-Schwäche, welche aber in den GdB nicht eingeflossen ist, d.h. die Schwerbehinderung basiert auf einer anderen eigenständigen Erkrankung. Nun gibt es leider Schwierigkeiten aufgrund der Lese-Rechtschreib-Schwäche und es steht die Frage im Raum, ob eine mangelnde Eignung für diesen Ausbildungsberuf festzustellen ist.
Mir ist die aktuelle Rechtsprechung zu § 167 Abs. 1 SGB IX bekannt und mir stellt sich die Frage, ob ein Präventionsverfahren durchgeführt werden muss. Die Antwort auf diese Frage ist wichtig für die Argumentation gegenüber meinem Arbeitgeber. Da die Schwierigkeiten auf einer Erkrankung basieren, die nach dem Versorgungsamt irrelevant für die Anerkennung der Schwerbehinderung ist, finde ich das nicht so einfach zu beantworten.
Kurz gefasst könnte die Frage lauten: Basiert die nötige Durchführung eines Präventionsverfahren auf der Eigenschaft als Schwerbehinderter oder auf der konkreten Erkrankung, die zum GdB führt und auch Grund für die Schwierigkeiten ist?
Mir selbst ist bewusst, dass es sicherlich viele Möglichkeiten gibt, den Azubi zu unterstützen. Es geht wirklich um die reine Argumentation gegenüber meinem Arbeitgeber.
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