korrekter Ablauf Wahlvorstandswahl
Verfasst: Montag 7. Oktober 2024, 09:26
Hallo,
bei uns wird nun die Wahlvorstandswahl vorbereitet. Bei einigen Punkten frage ich mich, wie man die Theorie am besten in die Praxis umsetzen kann und hoffe hier auf eure Erfahrung.
1. Bei der Versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes muss lt. meiner Literatur im Vorfeld die Wahlberechtigung der Anwesenden geprüft werden. Wäre es hier denkbar, dass man am Eingang des Raumes eine Person hinstellt, bei denen die Beschäftigten ihren Schwerbehindertenausweis bzw. die Gleichstellungsbescheinigung zeigen müssen?
2. In meinem Buch steht: Zum Wahlvorstand gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält, d.h. jedes der 3 Wahlvorstandsmitglieder muss für sich genommen eine Mehrheit erhalten. Hier kann ich mir die Praxis gerade nur schwer vorstellen, wahrscheinlich übersehe ich gerade die einfachste Lösung. Werden die Kandidaten einzeln namentlich benannt und dann wird mit Handzeichen dazu abgestimmt? Was ist, wenn nur bei bspw. 2 Kandidaten die Mehrheit erreicht wird?
3. Wäre es legitim, wenn man direkt nach der Wahl der 3 Wahlvorstandsmitglieder eine weitere Abstimmung macht, wer von den 3 der Vorsitzende sein soll oder muss hierfür anders verfahren werden?
4. Wird eine Dokumentation der Bestellung benötigt z.B. über ein Protokoll oder genügt die reine Wahlhandlung, die ja öffentlich ist.
Vorab vielen Dank für eure Hilfe!
bei uns wird nun die Wahlvorstandswahl vorbereitet. Bei einigen Punkten frage ich mich, wie man die Theorie am besten in die Praxis umsetzen kann und hoffe hier auf eure Erfahrung.
1. Bei der Versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes muss lt. meiner Literatur im Vorfeld die Wahlberechtigung der Anwesenden geprüft werden. Wäre es hier denkbar, dass man am Eingang des Raumes eine Person hinstellt, bei denen die Beschäftigten ihren Schwerbehindertenausweis bzw. die Gleichstellungsbescheinigung zeigen müssen?
2. In meinem Buch steht: Zum Wahlvorstand gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält, d.h. jedes der 3 Wahlvorstandsmitglieder muss für sich genommen eine Mehrheit erhalten. Hier kann ich mir die Praxis gerade nur schwer vorstellen, wahrscheinlich übersehe ich gerade die einfachste Lösung. Werden die Kandidaten einzeln namentlich benannt und dann wird mit Handzeichen dazu abgestimmt? Was ist, wenn nur bei bspw. 2 Kandidaten die Mehrheit erreicht wird?
3. Wäre es legitim, wenn man direkt nach der Wahl der 3 Wahlvorstandsmitglieder eine weitere Abstimmung macht, wer von den 3 der Vorsitzende sein soll oder muss hierfür anders verfahren werden?
4. Wird eine Dokumentation der Bestellung benötigt z.B. über ein Protokoll oder genügt die reine Wahlhandlung, die ja öffentlich ist.
Vorab vielen Dank für eure Hilfe!