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SBV und Stellvertreter sind krank

Verfasst: Samstag 24. August 2024, 18:04
von lavender_yak
Wir haben eine SB Vorsitzende und 1 Stellvertreter. Beide sind seit Monaten krank und im Krankengeldbezug. Darf die SBV von zu Hause arbeiten und an den BEM teilnehmen? Braucht die SBV von AG und Krankenkasse eine Genehmigung und sind die Arbeiten rechtens? Eine andere Person ist für die Schwerbehinderten nicht da.

Re: SBV und Stellvertreter sind krank

Verfasst: Samstag 24. August 2024, 22:20
von albarracin
Hallo,

die SBV ist ein Ehrenamt und keine Arbeit. Deswegen hat die Krankenkasse hier nichts zu genehmigen.
Solange es kein genesungswidriges Verhalten beinhaltet, kann die SBV auch bei Krankheit amtieren.

Re: SBV und Stellvertreter sind krank

Verfasst: Sonntag 25. August 2024, 19:10
von jada.wasi
Hallo zusammen, zur SBV-Tätigkeit von zu Hause und zu zwingenden Rahmenbedingungen vergl. auch „Virtuelles Datenschutzbüro“, FAQ 15. Macht sie das bspw während einer AU, dann wäre das aber reines „Privatvergnügen“ Vergl. LAG Rheinland-Pfalz, 13.06. 2024 – 5 Sa 255/23. Grüße, Jada Wasi

Re: SBV und Stellvertreter sind krank

Verfasst: Sonntag 25. August 2024, 20:41
von lavender_yak
Hallo, ich danke für die Antworten. Hätte gedacht, daß das Ausüben eines Ehrenamtes während einer Krankschreibung nicht erlaubt ist. Zumal sich da die Frage stellt, ist die SBV versichert, sollte auf dem Weg zur Arbeit oder während der Arbeit etwas passieren.
Liebe Grüße

Re: SBV und Stellvertreter sind krank

Verfasst: Sonntag 25. August 2024, 22:56
von jada.wasi
BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 5/19
BGH, 13.02.2014 – RiZ (R) 3/13
BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

lavender_yak hat geschrieben: Sonntag 25. August 2024, 20:41 Hätte gedacht, daß das Ausüben eines Ehrenamtes während einer Krankschreibung nicht erlaubt ist.
Beim Personalrat ist das m.W. so, dass zum Beispiel kein Tellnahmerecht an Personalratssitzung bei AU bzw Urlaub von PR-Mitgliedern. Beim Betriebsrat und der SBV ist das offenbar zumindest teilweise anders bei Amtstätigkeit, wie schon geschrieben, laut bisheriger Rspr. Die verwaltungs­gerichtliche Rspr. einerseits sowie arbeitsgerichtliche und BGH-RSpr. andererseits sind hier allerdings insoweit teils sehr uneinheitlich. Eine Entscheidung des BVerwG dazu existiert noch nicht für Personalrat, soweit ersichtlich.

Meinungsstand
Zum Streitstand zuletzt: OVG Berlin-Brandenburg vom 19.12.2022, OVG 60 PV 6/22, Rn 20. Dieses OVG hat dahingehende „Rechtsfortbildung“ durch „Richterrecht“ kategorisch abgelehnt (Rn. 20) und Rechtsbeschwerde zum_BVerwG nicht zugelassen. Gruß Jada Wasi

Re: SBV und Stellvertreter sind krank

Verfasst: Montag 26. August 2024, 09:05
von matthias.günther
Hallo,

das Thema "Verhinderungsfall/AU SBV" hatten wir hier schon

https://www.bih.de/integrationsaemter/f ... keit#p5760

Re: SBV und Stellvertreter sind krank

Verfasst: Montag 26. August 2024, 09:07
von albarracin
Hallo,

auch bei AU besteht für die Mandatsausübung von AN-Vertreter*innen der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gem. § 2 Abs. 2 SGB VII:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html

Re: SBV und Stellvertreter sind krank

Verfasst: Montag 26. August 2024, 09:17
von lavender_yak
Hallo, ich danke Allen für die vielen Informationen. Sie waren für mich sehr hilfreich.
Liebe Grüße