Seite 1 von 1

Schwerbehinderung Attest

Verfasst: Mittwoch 21. August 2024, 19:04
von TheoW
Hallo,
Ich bin neu hier und habe mal zwei Fragen

Ich habe einen GDB 50 , Arbeitgeber ist auch die Beeinträchtigung bekannt, muss ich noch ein ärztliches Attest vorlegen ( zb. Anpassung der Arbeitszeit, Tätigkeiten)?

Und kann der AG verlangen das ich dies jährlich neu vorlegen muss?

MfG TheoW

Re: Schwerbehinderung Attest

Verfasst: Dienstag 27. August 2024, 12:07
von matthias.günther
Hallo,

macht der schwerbehinderte Arbeitnehmer den Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung i. S. v. § 164 Abs. 4 S. 1 SGB IX geltend, so hat er grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen. Eine im Gegenzug vom Arbeitgeber ggf. vorgetragene Unzumutbarkeit hat dieser sowohl darzulegen als auch zu beweisen. Nachweise für behinderungsbedingte Einschränkungen können z. B. ärztliche Atteste oder betriebsärztliche Beurteilungen sein. Geht hieraus eine dauerhafte Feststellung von Einschränkungen oder empfohlenen Maßnahmen nicht hervor, kann der Arbeitgeber eine erneute Vorlage verlangen. Im Einzelfall, falls vorhanden, die Schwerbehindertenvertretung bzw. den Betriebsrat vor Abgabe eines solchen Attestes um Rat fragen, oder auch direkt das zuständige Integrationsamt oder den Integrationsfachdienst.

VG aus dem Integrationsamt

Re: Schwerbehinderung Attest

Verfasst: Montag 2. September 2024, 16:42
von TheoW
Danke für die Antwort