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Schwerbehinderung - Vermutung / Bedrohung

Verfasst: Dienstag 16. Juli 2024, 11:45
von pille
Hallo,

ich bin die SBV in einem privatwirtschaftlichen Betrieb.
Mir sind mehrfach in Schriftstücken die Formulierungen
" von Behinderung bedroht " ( z. Bsp. bei den Empfehlungen der BIH zu Inklusionsbetrieben )
und " bei Bestehen eines konkreten Anlasses zu der Vermutung, dass eine aktuelle Erkrankung oder Verletzung zu einer Anerkennung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung führen wird " begegnet.

Welchen Auslöser für die formulierten Bedingungen kann es geben ( evtl. der Zeitraum der länger als 6 Monate vom allgemeingültigen Gesundheitszustand des vorliegenden Alters abweicht ) ?

Danke

Re: Schwerbehinderung - Vermutung / Bedrohung

Verfasst: Dienstag 16. Juli 2024, 16:24
von matthias.günther
Hallo,

"von Behinderung bedroht" i. S. v. § 2 Abs. 1 S. 2 SGB IX ist ein Mensch dann, wenn bereits eine chronifizierte Erkrankung vorliegt, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit (> 50 v. H.) zur Behinderung weiterzuentwickeln droht. Die Behinderung droht also (hierin ist das Schrifttum schon länger recht einheitlich) nicht erst dann, wenn die Funktionsstörung schon eingetreten ist und Beeinträchtigungen der Teilhabe (sicher) erwarten lässt, sondern wenn eine solche Beeinträchtigung aufgrund einer Funktionsstörung auftreten kann. Die zu erwartenden Funktions- und daraus resultierenden Teilhabebeeinträchtigungen sind sodann im Einzelfall zu prognostizieren, wofür regelmäßig Ärzte in Frage kommen, aber auch Fachkräfte anderer Professionen. Anhaltspunkte für das Vorliegen einre drohenden Behinderung können z. B. Leistungen der Rehaträger oder andere subsidiäre Gesundheits-/Präventionsleistungen sein. Denn "Behinderung" i. S. d. SGB IX ist ein rein sozialrechtlicher, kein medizinischer Begriff.
Zum Adressatenkreis der SBV zählt diese Personengruppe jedoch nicht, es sei denn es geht um eine Beratung zur Antragstellung nach § 178 Abs. 1 S. 3 SGB IX oder die SBV wird im Rahmen eines BEM nach den Bestimmungen z. B. einer Betriebsvereinbarung hinzugezogen.

Da für die SBVen in der Praxis die Unterschiede zwischen "Schwerbehinderung", "Gleichstellung" und "von Behinderung bedroht" klar sein müssen, wird das Thema in den Grundlagenseminaren der Integrationsämter https://www.bih.de/integrationsaemter/a ... -besuchen/ bzw. speziellen Seminaren wie "Behinderung und Ausweis" o. Ä. behandelt.

P. S. Die "Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos" i, S. d. BGB ist keine "drohende Behinderung" i. S. v. § 2 Abs. 1 S. 2 SGB IX.

VG aus dem Integrationsamt

Re: Schwerbehinderung - Vermutung / Bedrohung

Verfasst: Mittwoch 17. Juli 2024, 11:50
von pille
Hallo,

danke für ihre Antwort.