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BEM - Offenbarung der Schwerbehinderteneigenschaft

Verfasst: Freitag 5. Juli 2024, 11:25
von pille
Hallo,

ich bin die SBV in einem Privatunternehmen.

Der Mitarbeiter ist bereits über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus bei uns beschäftigt.
Die Schwerbehinderung hat keine unmittelbare Auswirkungen auf seine Tätigkeit.
Eine Eigen oder Fremdgefährdung besteht nicht.
Bezogen auf das BEM steht im § 167 Abs. 2 folgendes :

" bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung"

Die Voraussetzung dafür ist dass der Arbeitgeber Kenntnis davon hat wer schwerbehindert ist.

Kann der Arbeitgeber aufgrund der oben geschilderten Umstände am Beginn des BEM Verfahrens nach der Schwerbehinderteneigenschaft fragen und muss diese wahrheitsgemäß beantwortet werden ?

BEM - Offenbarung der Schwerbehinderung?

Verfasst: Freitag 5. Juli 2024, 21:14
von Heidi Stuffer
pille hat geschrieben: Freitag 5. Juli 2024, 11:25 Kann der Arbeitgeber aufgrund der oben geschilderten Umstände am Beginn des BEM nach der Schwerbehinderteneigenschaft fragen und muss diese wahrheitsgemäß beantwortet werden?
Hallo Pille,

fragen ja, aber er muss den Status als sbM nicht angeben. Gleichwohl könnte er zB ein Mitglied der SBV hinzuziehen (sei es die VP oder deren Stellvertreter) als Person seines Vertrauens eigener Wahl laut § 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX.

Beste Grüße
Heidi Stuffer