BEM - Offenbarung der Schwerbehinderteneigenschaft
Verfasst: Freitag 5. Juli 2024, 11:25
Hallo,
ich bin die SBV in einem Privatunternehmen.
Der Mitarbeiter ist bereits über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus bei uns beschäftigt.
Die Schwerbehinderung hat keine unmittelbare Auswirkungen auf seine Tätigkeit.
Eine Eigen oder Fremdgefährdung besteht nicht.
Bezogen auf das BEM steht im § 167 Abs. 2 folgendes :
" bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung"
Die Voraussetzung dafür ist dass der Arbeitgeber Kenntnis davon hat wer schwerbehindert ist.
Kann der Arbeitgeber aufgrund der oben geschilderten Umstände am Beginn des BEM Verfahrens nach der Schwerbehinderteneigenschaft fragen und muss diese wahrheitsgemäß beantwortet werden ?
ich bin die SBV in einem Privatunternehmen.
Der Mitarbeiter ist bereits über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus bei uns beschäftigt.
Die Schwerbehinderung hat keine unmittelbare Auswirkungen auf seine Tätigkeit.
Eine Eigen oder Fremdgefährdung besteht nicht.
Bezogen auf das BEM steht im § 167 Abs. 2 folgendes :
" bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung"
Die Voraussetzung dafür ist dass der Arbeitgeber Kenntnis davon hat wer schwerbehindert ist.
Kann der Arbeitgeber aufgrund der oben geschilderten Umstände am Beginn des BEM Verfahrens nach der Schwerbehinderteneigenschaft fragen und muss diese wahrheitsgemäß beantwortet werden ?