Hallo,
ich arbeite in einem privaten Unternehmen.
Zum Zusammenhang von Langzeiterkrankung und Urlaubsabgeltung habe ich folgende Frage :
Einer unserer Mitarbeiter war das ganze Jahr 2022 durchgehend erkrankt.
Dieser gesetzliche Urlaubsanspruch bleibt ihm bis zum 31.03.2024 erhalten.
Aufgrund seiner andauernden Erkrankung ist er über den 31.03.2024 hinaus nicht arbeitsfähig.
Hat er die Möglichkeit vor dem Verfall des Urlaubsanspruch 2022 betreffend vor dem 31.03.2024 eine Urlaubsabgeltung zu verlangen ?
Danke
Urlaubsabgeltung - Langzeitkrank
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- Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47
Re: Urlaubsabgeltung - Langzeitkrank
Hallo,
der gesetzliche Urlaub darf in diesem Fall nicht abgegolten werden, da das Arbeitsverhältnis weiter besteht und die Voraussetzung des § 7 Abs. 4 BUrlG somit nicht erfüllt ist:
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
der gesetzliche Urlaub darf in diesem Fall nicht abgegolten werden, da das Arbeitsverhältnis weiter besteht und die Voraussetzung des § 7 Abs. 4 BUrlG somit nicht erfüllt ist:
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: Urlaubsabgeltung - Langzeitkrank
Vielen Dank für ihre schnelle Rückantwort und ein erholsames Wochenende