Offenlegung einer Behinderung?
BIH-Checkliste – Pro und Contra
Siehe ergänzend auch
Fachbeitrag „Ist es sinnvoll, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen?“, sowie BIH-
Fachlexikon, Stichwort „Offenbarung“, wonach Pflicht zur Offenbarung dann bestehe, sofern die Behinderung eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit mit sich bringt, die für
_vorgesehenen Arbeitsplatz von „
ausschlaggebender Bedeutung“ ist. Beispiel: Ein Epileptiker bewirbt sich als Dachdecker oder Feuerwehrmann laut
Arbeitsmedizin.
Darf der Arbeitgeber bei Einstellungen
nach einer Schwerbehinderung fragen?
Die vormals sehr lange – teils auch von Behörden wie der
Bundesagentur für Arbeit im Internet verbreitete pauschale “Desinformation“:
„Die Frage des Arbeitgebers, ob der Bewerber schwerbehindert oder einem Schwerbehinderten gleichgestellt ist, ist zulässig und muss daher wahrheitsgemäß beantwortet werden“, ist m. E. Fake laut langjähriger Rechtsprechung aller Instanzen
(Düwell LPK-SGB IX § 168 Rn. 27 - 30 grundlegend, mit umfassenden
Nachweisen in Fußnote 101). Erst 2017 ist die BA endlich zurückgerudert, und hat ihr „Merkblatt“ auf ihrer Homepage
2018 entfernt - erst lange nach Diskriminierungsverboten im
Grundgesetz seit 1994 – sowie seit
§ 81 Abs. 2 SGB IX 2001 – und seit AGG 2006. Das BMAS hatte es jahrelang versäumt - hier aufsichtlich gegen BA vorzugehen, obwohl bereits längst höchstrichterlich geklärt, z. B. BAG, 13.10.2011 – 8 AZR 608/10,
Rn. 43 – dass tätigkeitsneutrale Frage nach dem Bestehen von einer Schwerbehinderung regelmäßig klar
unzulässig bzw. diskriminierend ist bei Bewerbungen.
Ebenso unfassbar irreführend die pauschale jahrelange Behauptung der BA für Arbeit in ihrem
Merkblatt – dass zugesicherte Gleichstellung keine Nachteile hätte sowie gleichwertig sei ggü. bewilligter Gleichstellung entgegen bspw. BAG, 27.01.2011 – 8 AZR 580/09,
Rn. 35, sowie entgegen BAG vom 18.11.2008, 9 AZR 643/07,
Rn. 37: Diese BA hat weiterhin die „wirren“ Behauptungen noch jahrelang verbreitet – obwohl wdh. von verschiedenen Senaten des BAG längst anders entschieden, wonach „gerade nicht“ gleichwertig …
Siehe dazu die teils recht kontroverse
Diskussion 2012 mit umfangreichen
Nachweisen zur damals vor 12 Jahren teils noch weit verbreitete diskriminierende Praxis zum Beisp in
Formularen und
Richtlinien einzelner Bundesländer. Gruß, Jada Wasi