BEM-Akte
Verfasst: Montag 27. Mai 2024, 11:11
Hallo allerseits,
ich arbeite in einem Katholischen Klinikum als Hauswirtschaftskraft und bin zu 50% Schwerbehindert.
In den vergangenen Jahren habe ich an mehreren BEM-Verfahren teilgenommen und festgestellt, dass der erfolgte Schriftverkehr und vermutlich auch die Protokolle an Personen und Dienststellen weitergeleitet wurden, ohne dass ich jemals zuvor meine Einwilligung gegeben habe. Auch dann nicht, wenn ich eine Einladung zum BEM erhalten habe.
Der Schriftverkehr und die Protokolle sind beispielsweise in einem Kündigungsschutzverfahren eingebracht worden. Mit der Kündigung ist mein Dienstgeber allerdings erwartungsgemäß gescheitert.
An den BEM-Gesprächen haben auch Personen teilgenommen, die ich zuvor ausdrücklich abgelehnt habe.
Nun habe ich meinen Dienstgeber um Herausgabe meiner BEM-Akte gebeten um prüfen zu können, ob sich meine Vermutung bestätigt, dass meine persönlichen Daten zweckentfremdet verarbeitet werden.
Leider reagiert mein Dienstgeber nicht auf meine Anfragen und insofern denke ich darüber nach, meine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Da ja die Durchführung eines BEM auf der Basis des SGB IV erfolgt, gehe ich davon aus, dass die Arbeitsgerichte zuständig sind und nicht die Kirchliche Arbeitsgerichtbarkeit.
Liege ich mit meiner Vermutung richtig?
Viele Grüße
Elke
ich arbeite in einem Katholischen Klinikum als Hauswirtschaftskraft und bin zu 50% Schwerbehindert.
In den vergangenen Jahren habe ich an mehreren BEM-Verfahren teilgenommen und festgestellt, dass der erfolgte Schriftverkehr und vermutlich auch die Protokolle an Personen und Dienststellen weitergeleitet wurden, ohne dass ich jemals zuvor meine Einwilligung gegeben habe. Auch dann nicht, wenn ich eine Einladung zum BEM erhalten habe.
Der Schriftverkehr und die Protokolle sind beispielsweise in einem Kündigungsschutzverfahren eingebracht worden. Mit der Kündigung ist mein Dienstgeber allerdings erwartungsgemäß gescheitert.
An den BEM-Gesprächen haben auch Personen teilgenommen, die ich zuvor ausdrücklich abgelehnt habe.
Nun habe ich meinen Dienstgeber um Herausgabe meiner BEM-Akte gebeten um prüfen zu können, ob sich meine Vermutung bestätigt, dass meine persönlichen Daten zweckentfremdet verarbeitet werden.
Leider reagiert mein Dienstgeber nicht auf meine Anfragen und insofern denke ich darüber nach, meine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Da ja die Durchführung eines BEM auf der Basis des SGB IV erfolgt, gehe ich davon aus, dass die Arbeitsgerichte zuständig sind und nicht die Kirchliche Arbeitsgerichtbarkeit.
Liege ich mit meiner Vermutung richtig?
Viele Grüße
Elke