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Erfüllung des Anforderungsprofils
Verfasst: Mittwoch 22. Mai 2024, 14:27
von Freitag
Hallo,
ich habe eine Frage, ob ein schwb. Bewerber einzuladen ist: Sie/Er hat sich mit bis zu 75 % der regulären Arbeitszeit auf eine Vollzeitstelle beworben.
Das Anforderungsprofil wird bis auf die Arbeitszeit erfüllt. Es werden in diesem Verfahren nur Personen eingeladen, die auch Vollzeit arbeiten können. Weitere Teilzeitbewerber gibt es nicht, obwohl Jobsharing angeboten wurde.
Die Personalstelle geht mit folgender Begründung an mich heran:
Die Bewerberin möchte ausdrücklich höchstens 75% arbeiten, die Ausschreibung erfolgte allerdings in Vollzeit. Ein Pendant mit 25%-Arbeitszeit im Rahmen von Jobsharing gibt es nicht, so dass Sie die Voraussetzngen nicht erfüllt.
Wie ist eure Meinung hierzu, ob der Personalstelle den BewerberIn einladen müsste, oder kann hier auf eine Einladung verzichtet werden?
Bei uns ist es in den verschiedenen Auswahlgesprächen schon vorgekommen, dass gute Bewerber die Stelle in Teilzeit erhalten haben, obwohl ein Vollzeitanstellung erwartet wurde.
Vielen Dank für eine Rückmeldung
Gruß
Freitag
Re: Erfüllung des Anforderungsprofils
Verfasst: Mittwoch 22. Mai 2024, 15:46
von CVedder
Hallo Freitag,
Privatwirtschaft oder öffentlicher Dienst? Hat der Arbeitszeitwunsch was mit der Behinderung zu tun, könnte ggfs. auch eine Diskrimierung daraus abgeleitet werden.
Viele Grüße
Christian Vedder
Re: Erfüllung des Anforderungsprofils
Verfasst: Donnerstag 23. Mai 2024, 10:26
von Freitag
sorry.
Öffentlicher Dienst und die BewerberIn hat eine Erwerbsminderungsrente und kann daher/auch wegen der Behinderung nicht mehr als 75 % der regulären Arbeitszeit arbeiten. Dies wurde durch die Personalerin in einem Gespräch mit der Bewerberin in Erfahrung gebracht.
Der Personaler hat mit der Bewerberin telefonisch vereinbart, dass der Bewerber bei der nächsten geeigneten Stelle beim Auswahlverfahren berücksichtigt wird und der Bewerber ist damit einverstanden.
Ich denke, dass geht so in Ordnung, da ja einvernehmlich eine Entscheidung herbeigeführt wurde und ich auch nachvollziehen kann, dass mit 75% der Arbeitszeit die Vollzeitstelle nicht abgedeckt werden kann und eine zusätzliche 25%-Kraft nicht vorhanden ist. und dem Arbeitgeber in diesem Fall nicht zuzumuten ist, eine zusätzliche Stellenausschreibung durchzuführen, vor allem, weil die Stelle schnellstmöglich besetzt weden muss.
Schönen Gruß
Freitag
Re: Erfüllung des Anforderungsprofils
Verfasst: Freitag 5. Juli 2024, 11:36
von Trine
Hallo Freitag,
ich arbeite auch im öffentlichen Dienst und bei uns werden alle Stellen als
teilzeitgeeignet
ausgeschrieben, selbst wenn die Stelle Vollzeit ist. Nach § 7 TzBfG müssen Arbeitgeber freie Stellen grundsätzlich auch in Teilzeit ausschreiben, wenn der Arbeitsplatz teilzeitgeeignet ist. Aber wer legt das fest? Bei uns gab es neulich eine heiße Diskussion, ob die Stelle für unsere*n Präsident*in teilzeitgeeignet ist. Und natürlich ist auch so etwas möglich, wenn die Dienststelle will.
Bei unseren Vorstellungsgesprächen wird mittlerweile auch nicht mehr dezidiert nach den Wünschen für Teilzeit gefragt, weil dadurch die Bewerberauswahl verfälscht werden könnte. Wenn jemand explizit von sich aus mitteilt, dass er/sie nur Teilzeit arbeiten möchte, darf das aber nicht die Auswahl der Bewerber*in beeinflussen. Es soll nach Qualifikation eingestellt werden.
Das ist natürlich für den AG unangenehm, wenn er die restlichen Stundenanteile neu ausschreiben, oder, wenn es zu wenig ist, anders verteilen muss.
Leider ist im Gesetz anscheinend nicht geregelt, nach welchen Kriterien die Entscheidung über "Teilzeiteignung" gefällt wird. Da müsstet ihr in eurer Dienststelle gemeinsam mit Personalrat und Gleichstellungsbeauftragter bereits bei der Ausschreibung der Stelle einhaken und einen entsprechenden Ausschreibungstext fordern. Ich fürchte, wenn die Stelle bereits ausgeschrieben ist, ist es zu spät. Du könntest aber als SBV versuchen, nachzuhaken, wieso die Stelle denn nicht geeignet sein sollte und darauf pochen, dass die sb Person dennoch eingeladen und berücksichtigt wird. Die Dienststelle soll doch mal erklären, wieso die Stelle nicht auch in Teilzeit besetzt werden kann. Vielleicht gibt es ja durchaus Möglichkeiten, die verbleibenden 25% anderweitig abzudecken.
Also rechtlich ist der AG leider abgesichert, weil die Stelle so ausgeschrieben wurde. Aber ich würde erst mal die Diskussion suchen. Und bei zukünftigen Stellenausschreibungen solltet ihr vorab prüfen, ob eine Einschränkung auf Vollzeit haltbar ist.
Viele Grüße
Trine