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SBV - Anspruch auf eigenes Büro

Verfasst: Donnerstag 16. Mai 2024, 11:40
von pille
Hallo,

ich arbeite in der Privatwirtschaft und bin die SBV in unserem Betrieb.
Wir haben 1500 Beschäftigte und 120 gleichgestellte und schwerbehinderte Mitarbeiter.
Die Räume des Betriebsrates können nicht mit genutzt werden.
Es finden dort Termine statt die die SBV nicht betreffen und vertraulich sind.

§ 179 Absatz 8 legt fest dass der Arbeitgeber alle Kosten zu tragen hat und somit auch
Kosten die durch die Zurverfügungstellung eines Raumes entstehen die aus der Tätigkeit
der SBV zu Stande kommen.

Hat die SBV nach § 179 Absatz 9 einen durchsetzbaren Anspruch auf ein eigenes Büro ?

Vielen Dank

Re: SBV - Anspruch auf eigenes Büro

Verfasst: Freitag 17. Mai 2024, 13:46
von matthias.günther
Hallo,

die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. (".. soweit ihr hierfür nicht eigene Räume ... zur Verfügung gestellt werden" - § 179 Abs. 9 SGB IX)

Aufgrund der Anzahl der zu betreuenden sbM gehe ich in Ihrem Fall von einer vollen Freistellung aus. Das heißt es fallen auch regelmäßig datenschutzgerecht zu erledigende SBV-Arbeiten und Gespräche an, nicht nur an bestimmten Tagen. D. h. SBV-Arbeit im Umfang einer Vollzeit-Arbeitskraft.

Kann für die SBV-Aufgaben der eigentliche Arbeitsplatz mitbenutzt werden?
In welchem Umfang könnten die Räume des BR mitbenutzt werden? (Dann müssten diese aber ausreichend groß sein, damit der BR ein Büro für die SBV "abzweigen" kann!)
Wo sollen die Unterlagen der SBV aufbewahrt werden?
Wie soll die Vertraulichkeit gewährleistet werden?
usw.

Wenn nach alledem nur in einem eigenen Büro die Ausübung der SBV-Tätigkeit möglich ist, spricht viel dafür, dass ein entsprechender Anspruch in diesem Einzelfall gegen den AG besteht. Vor allem das Thema Datenschutz und die volle Freistellung sollten in einem diesbezüglichen Gespräch mit dem Arbeitgeber "Full-Power-Argumente" sein.

Re: SBV - Anspruch auf eigenes Büro

Verfasst: Dienstag 21. Mai 2024, 08:32
von pille
Hallo,

danke für ihre Antwort.

Der eigene Arbeitsplatz ( Büro mit 8 Mitarbeitern ) kann nicht genutzt werden.
Die Räume des BR ebenfalls nicht da sie durch die freigestellten Betriebsräte und ihre Sekretärin belegt sind.
Die Möglichkeit hier eine "Abzweigung" zu ermöglichen besteht nicht.
Eine Vertraulichkeit ist aufgrund dieser Situation aktuell nicht gegeben.
Für Telefonate oder Termine mit schwerbehinderten, gleichgestellten und Mitarbeitern die Hilfe bei einem Antrag
benötigen nutze ich aktuell die Teeküche ( "Brotzeitraum" ) der Abteilung.
Dies ist im Endeffekt meine einzige mögliche Örtlichkeit für vertrauensvolle Gespräche.

Re: SBV - Anspruch auf eigenes Büro

Verfasst: Dienstag 21. Mai 2024, 10:15
von pille
Was ich noch anmerken möchte :

Entstehende Kosten durch die SBV Tätigkeit decken auch die Zurverfügungstellung eines Raumes ab. § 179 Absatz 8

Die Verweigerung eines eigenen Raumes kann auch als Behinderung der SBV Tätigkeit gewertet werden. § 179 Absatz 2

Der Datenschutz der betroffenen Mitarbeiter auch besondere Kategorien wie Gesundheitsdaten betreffend ist nicht gewährleistet wenn andre Personen im Raum mit anwesend sind. § 179 Absatz 7

Bei der Schwerbehinderung einer Person handelt es sich um eine besondere Kategorie personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 3 BDSG.