Wahl ungültig wg. Formfehler?
Verfasst: Montag 22. April 2024, 04:26
Hallo zusammen,
ich wurde am 29.1.24 in Abwesenheit zur SBV gewählt. Davor gab es keine, deshalb hat der BR die Wahl initiiert. Nun erhielt ich letzte Woche, also 11 Wochen später die Wahlunterlagen vom BR.
Nach Sichtung stellte ich fest, dass auch ein stellvertretendes Mitglied gewählt wurde, was mir bisher niemand mitgeteilt hatte.
Auf Nachfrage fand ich heraus, dass die Stellvertretende zwar bei der Wahl anwesend war, aber nicht gefragt wurde (weder schriftlich noch mündlich), ob sie die Wahl annimmt und entsprechend weder angenommen noch abgelehnt hat. Ich wurde fristgemäß schriftlich gefragt und habe das Mandat auch innerhalb von 3 Tagen angenommen. Es sind in der Niederschrift noch weitere Formfehler, hauptsächlich wurde )* nicht beantwortet, d.h. )* „nicht zutreffendes ist zu streichen“. Es wurde nichts gestrichen, betrifft z.B. die Aussage zum Losverfahren und eben die Aussage „die Gewählten nahmen unmittelbar nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Wahl an.“ In meinem Fall war es nicht unmittelbar, sondern 3 Tage später, und im Falle meiner Stellvertretenden wurde die Wahl ja bis heute nicht angenommen weil nie gefragt. Nun meine Frage: ist die Wahl meiner Stellvertretenden nun trotzdem gültig? Falls nein, ist denn meine Wahl dann weiterhin gültig?
Muss ich eigentlich unbedingt eine Stellvertretende haben? Ich meine, sie hätte mir ja selbst von sich aus mal was sagen können, schließlich ist sie im BR und wir haben zwischendurch mehrere Sitzungen zusammen gehabt. Wie soll ich denn bitte mit so jemandem vertrauensvoll zusammenarbeiten?
Bin gespannt auf euer Feedback, liebe Grüße
M.
ich wurde am 29.1.24 in Abwesenheit zur SBV gewählt. Davor gab es keine, deshalb hat der BR die Wahl initiiert. Nun erhielt ich letzte Woche, also 11 Wochen später die Wahlunterlagen vom BR.
Nach Sichtung stellte ich fest, dass auch ein stellvertretendes Mitglied gewählt wurde, was mir bisher niemand mitgeteilt hatte.
Auf Nachfrage fand ich heraus, dass die Stellvertretende zwar bei der Wahl anwesend war, aber nicht gefragt wurde (weder schriftlich noch mündlich), ob sie die Wahl annimmt und entsprechend weder angenommen noch abgelehnt hat. Ich wurde fristgemäß schriftlich gefragt und habe das Mandat auch innerhalb von 3 Tagen angenommen. Es sind in der Niederschrift noch weitere Formfehler, hauptsächlich wurde )* nicht beantwortet, d.h. )* „nicht zutreffendes ist zu streichen“. Es wurde nichts gestrichen, betrifft z.B. die Aussage zum Losverfahren und eben die Aussage „die Gewählten nahmen unmittelbar nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Wahl an.“ In meinem Fall war es nicht unmittelbar, sondern 3 Tage später, und im Falle meiner Stellvertretenden wurde die Wahl ja bis heute nicht angenommen weil nie gefragt. Nun meine Frage: ist die Wahl meiner Stellvertretenden nun trotzdem gültig? Falls nein, ist denn meine Wahl dann weiterhin gültig?
Muss ich eigentlich unbedingt eine Stellvertretende haben? Ich meine, sie hätte mir ja selbst von sich aus mal was sagen können, schließlich ist sie im BR und wir haben zwischendurch mehrere Sitzungen zusammen gehabt. Wie soll ich denn bitte mit so jemandem vertrauensvoll zusammenarbeiten?
Bin gespannt auf euer Feedback, liebe Grüße
M.