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Maßnahmenbegründung - Definition?
Verfasst: Montag 15. April 2024, 15:56
von rueffel
Hallo,
wie wird
"Die Dienststellenleitung hat die beabsichtigte Maßnahme zu begründen." nach § 75 Abs. 4 HPVG definiert?
Reicht es, wenn die Dienststellenleitung solche Begründungen anführt, wie z. B.
- nicht teamfähig
- nicht leistungsbereit
- keine positive Prognose bzgl. Zusammenarbeit und Aufbau Vertrauensverhältnis
oder müssen solche "Gründe" noch mit Leben gefüllt, ordentlich unterfüttert, begründet werden?
Falls Letzteres, woraus geht dieses bitte hervor?
Dankeschön.
LG
Anhörung des Personalrats
Verfasst: Montag 15. April 2024, 17:05
von annette.rosenberg
§ 75 Abs. 4 HPVG hat geschrieben:(4) Vor fristlosen Entlassungen, außerordentlichen Kündigungen und vor Kündigungen während der Probezeit ist der Personalrat anzuhören. Die Dienststellenleitung hat die beabsichtigte Maßnahme zu begründen.
Ist eigentlich keine Frage zum Schwerbehindertenrecht, sondern reine Frage zum Personalvertretungsrecht, und sollte sich durch kurzen Blick in einen „Kommentar“ zum
§ 75 Abs. 4 HPVG sehr schnell und
differenziert klären lassen: Das lässt sich m.E. nicht pauschal beantworten.
Viele Grüße
Annette
Re: Anhörung des Personalrats
Verfasst: Montag 15. April 2024, 18:12
von rueffel
annette.rosenberg hat geschrieben: ↑Montag 15. April 2024, 17:05
§ 75 Abs. 4 HPVG hat geschrieben:(4) Vor fristlosen Entlassungen, außerordentlichen Kündigungen und vor Kündigungen während der Probezeit ist der Personalrat anzuhören. Die Dienststellenleitung hat die beabsichtigte Maßnahme zu begründen.
Ist eigentlich keine Frage zum Schwerbehindertenrecht, sondern reine Frage zum Personalvertretungsrecht, und sollte sich durch kurzen Blick in einen „Kommentar“ zum
§ 75 Abs. 4 HPVG sehr schnell und
differenziert klären lassen: Das lässt sich m.E. nicht pauschal beantworten.
Viele Grüße
Annette
Stimmt natürlich.
Welchen Kommentar kannst Du bitte empfehlen?
Viele Grüße
Kommentar zum HPVG
Verfasst: Montag 15. April 2024, 19:10
von annette.rosenberg
Ich würde zunächst einfach mal beim Personalrat nachfragen und mir dann dessen
Kommentar zum HPVG kurz ausleihen. Zur PR-Anhörung vgl. z.B. auch
LAG Thüringen, 08.03.2022, 5 Sa 62/22. Zur „Probezeitkündigung“ vgl. auch
Haufe-News vom 30.08.2023
Viele Grüße
Annette