die SBV-Arbeit ist wie die BR-Tätigkeit grundsätzlich auch im Betrieb durchzuführen
Verfasst: Mittwoch 10. April 2024, 10:52
Wir sind ein flächendeckende SBV und betreuen ,Kassel Göttingen Thüringen ,Brandenburg ,Sachsen und Sachsenanhalt ,Berlin ,MV
Laut unsere Situation ist das der SBV Sitz in Berlin ist , der 1 Stellvertreter ist in Kassel die Vertrauensperson aus Dessau, Wir betreuen ca.140 Nl. Der Hauptsitz des Unternehmens ist in Eschborn die Bereichsleitung in Magdeburg, Meine Frage das Wort Grundsätzlich im Betrieb. Unser Arbeitgeber verlangt das wir in Berlin arbeiten im Gr0ßraumbüro mit dem Betriebsrat wie sollen wir dann ggf. unsere Mitarbeiter vor Ort betreuen und beraten.
Laut unsere Situation ist das der SBV Sitz in Berlin ist , der 1 Stellvertreter ist in Kassel die Vertrauensperson aus Dessau, Wir betreuen ca.140 Nl. Der Hauptsitz des Unternehmens ist in Eschborn die Bereichsleitung in Magdeburg, Meine Frage das Wort Grundsätzlich im Betrieb. Unser Arbeitgeber verlangt das wir in Berlin arbeiten im Gr0ßraumbüro mit dem Betriebsrat wie sollen wir dann ggf. unsere Mitarbeiter vor Ort betreuen und beraten.