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Wie die Ahörung der SBV vor einer Entscheidung durchzuführen

Verfasst: Donnerstag 28. März 2024, 12:35
von Buschist
Guten Tag liebe Mitglieder,

was beinhaltet die Anhörung der SBV vor einer Entscheidung des Arbeitgebers?

Wie ist diese Anhörung gemeint?

Reicht dazu dazu auch ein Drei-Zeiler per Mailbenachrichtigung an die SBV?

Ist die Anhörung dadurch erfüllt, dass die SBV nur kurz per Mail antwortet, dass sie nichts gegen die entsprechende Entscheidung des Arbeitgebers hat?

Grüße Buschist

Wie ist die Anhörung der SBV vor einer Entscheidung durchzuführen?

Verfasst: Donnerstag 28. März 2024, 13:04
von jada.wasi
Buschist hat geschrieben: Donnerstag 28. März 2024, 12:35 Was beinhaltet die Anhörung der SBV vor einer Entscheidung des Arbeitgebers? Reicht dazu auch ein Drei-Zeiler per Mail an die SBV?
Eine ordnungsgemäße Anhörung setzt voraus, dass SBV dabei auch umfassend über diese Personalmaßnahme unterrichtet wird lt. § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, sich also selbst „ein Bild machen“ kann, ohne eigene Ermittlungen sowie ohne Nachforschungen!

Buschist hat geschrieben: Donnerstag 28. März 2024, 12:35 Wie ist diese Anhörung gemeint?
Zu der Rechtsfrage einer – ordnungsgemäßen – Anhörung einer SBV im ÖD vgl. z.B. auch Dr. Rabe-Rosendahl, DVfR-Fachbeitrag B1-2024, Abschnitt IV, zu Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern vom 07.03.2023 – 5 Sa 127/22.

Prinzipiell muss SBV-Anhörung so „vollständig“ sein wie ordnungsgemäße PR-Anhörung. Sonst Nachbesserung gegebenenfalls konkret anfordern bei dem Arbeitgeber. Soweit keine Bedenken bzw. keine Rückfragen reicht „Kurzmitteilung“ völlig per Einzeiler. Grüße und frohes Osterfest Jada Wasi

Re: Wie die Ahörung der SBV vor einer Entscheidung durchzuführen

Verfasst: Donnerstag 28. März 2024, 14:15
von Buschist
Recht herzlichen Dank für die schnelle Information jada wasi. :)

Ich wünsche Dir und allen anderen Mitgliedern ein schönes Osterfest.

LG
Buschist