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Geltungsbereich Hessische Teilhaberichtlinien
Verfasst: Freitag 8. März 2024, 10:46
von blue_lemming
Lässt sich deren Geltung auch auf LWV Hessen anwenden? Wenn ja, aufgrund welcher Regelung?
Re: Geltungsbereich Hessische Teilhaberichtlinien
Verfasst: Freitag 8. März 2024, 12:58
von blue_lemming
Vielen lieben Dank für Antwort mit Quelle
Re: Geltungsbereich Hessische Teilhaberichtlinien
Verfasst: Freitag 8. März 2024, 13:00
von magdalena.mayer
Die
Teilhaberichtlinien des Landes Hessen von 2018 gelten für die Landesbehörden. Die Frage, ob der kommunale LWV Hessen diese Richtlinien (freiwillig) anwendet, sollte Ihnen Ihre „Schwerbehindertenvertretung“ oder der „Personalrat“ verbindlich sagen können. Dieser LWV ist keine staatliche Landesbehörde - sondern ein landesweiter Kommunalverband.
XII. Schlussbestimmungen (Nr. 3)
„Den Gemeinden, Gemeindeverbänden und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird
empfohlen, entsprechend den Richtlinien zu verfahren, soweit sie zur Beachtung der darin gegebenen Hinweise nicht bereits gesetzlich verpflichtet sind.“ Demnach nur unverbindliche Empfehlung für LWV Hessen.