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Zeiterfassung
Verfasst: Samstag 2. März 2024, 14:34
von BjörnHeidke
Moin,
meine Firma hat nun endlich die Zeiterfassung eingeführt. Nun gibt es verschiedene Zeiten die erfasst werden müssen, unter anderem auch die Zeit die ich als SBV nutze. Darf der Arbeitgeber dieses Wissen. SBV Zeit ist doch Arbeitszeit oder darf diese gesondert erfasst werden. Gibt es da ein Gesetz ich habe nichts gefunden.
Beste Grüße
Björn
Re: Zeiterfassung
Verfasst: Mittwoch 6. März 2024, 10:03
von Trine
Hallo Björn,
dann frag doch deinen Arbeitgeber mal, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese getrennte Erfassung erfolgen soll. Soll er doch mal kommen. Ich bin mir relativ sicher, dass es dafür keine Grundlage gibt.
Mein Arbeitgeber wollte das auch mal für alle Gremien (auch Personalrat) einführen. Ich selbst bin mit 50 % freigestellt. Wie soll ich das mit der Zeiterfassung durchführen, wenn ich gerade meinem "normalen" Job nachgehe und dann das Telefon klingelt und mich jemand als SBV sprechen will? Dem Anrufer sagen: "Moment mal bitte", ausstempeln, als SBV wieder einstempeln, dann nach nur wenigen Minuten wieder als SBV ausstempeln und als "Normal" wieder einstempeln? Das ist völlig absurd! Ich hab meinem AG damals geantwortet, dass sie mir mal erklären sollen, wie das praktisch umgesetzt werden soll. Danach hab ich nie wieder etwas von dem Thema gehört.
Liebe Grüße
Trine
Re: Zeiterfassung
Verfasst: Mittwoch 6. März 2024, 16:31
von CVedder
Hallo,
zunächst einmal positiv betrachtet:
Wenn Zeiten/Tätigkeiten aus dem Ehrenamt sauber dokumentiert sind, dann bin ich als VP in einer guten Position, denn ich kann ohne weiteres die Freitstellung - auch anteilige - sauber begründen und bleibe nicht im nebulösem. Sozusagen tue gutes und dokumentiere es in geeigneter Weise. Rein praktisch betrachtet ist die "neue" Zeiterfassung hier jedoch nur bedingt geignet, es sei denn ich kann mit ein, zwei Klicks auf dem Smartphone zwischen den Arbeitszeiten wechseln. Gibt es diese Funktion bei Ihnen? Vermute eher nicht und genau dann kommt es zur von Trine beschriebenen Problematik. Von daher den Ball doch einfach mal zürückspielen, wie es in der Praxis denn dann tatsächlich laufen soll.
Viele Grüße
Christian Vedder
Re: Zeiterfassung
Verfasst: Freitag 15. März 2024, 04:42
von edwardsjethro
Gemäß den meisten Arbeitsgesetzen und Bestimmungen wird die Zeit, die Sie als SBV (Schwerbehindertenvertretung) nutzen, in der Regel als Arbeitszeit betrachtet und muss daher auch erfasst werden. Ihr Arbeitgeber darf in der Regel über diese Zeiten informiert sein, da es sich um reguläre Arbeitszeit handelt.
Re: Zeiterfassung
Verfasst: Freitag 22. März 2024, 11:44
von Trine
Ich muss lediglich den AG informieren, wenn ich als SBV tätig bin oder meinen Arbeitsplatz verlasse. In welcher Form dies geschieht, ist nicht vorgeschrieben.
Ich mache das z.B. mit einem Eintrag im gemeinsamen Kalender. Das ist mit meinem direkten Vorgesetzten so abgesprochen, weil der keine Lust hat, alle naselang von mir eine Mail zu kriegen.
Man kann ebenso mündlich Bescheid sagen: "Ich bin mal kurz in Sachen SBV unterwegs."
Es geht ja nicht darum, ob es überhaupt als Arbeitszeit erfasst werden muss, sondern, ob ich als "normale" Angestellte eingestempelt bin oder als "SBV". Ich erfasse meine tägliche Arbeitszeit über meinen normalen Job und ändere meinen Status nicht im Zeiterfassungssystem, wenn ich SBV-Aufgaben erledige, weil das über die Freistellung von der Arbeit miterfasst wird. Wenn der AG eine genauere Kontrolle haben will, wieviel Zeit ich dafür aufwende, soll er doch selber rechnen. Ich halte das ständige Ein- und Ausstempeln für unpraktikabel.