BEM Arbeitsvertrag
Verfasst: Dienstag 13. Februar 2024, 15:31
Guten Tag,
seit Jahren beschäftige ich mich mit Themen des BEM.
Dabei stoße ich immer wieder auf den Ansatz " ergebnissoffene Herangehensweise", und frage mich " Was heißt das?". Ist zum Beispiel der Inhalt des Arbeitsvertrages mit Blick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit irrelevant. Für Tätigkeiten, die nicht vertraglich vereinbart sind, bedarf es doch eigentlich keiner Klärung bezüglich eventueller Hilfsmöglichkeiten, ausser daß die Tätigkeit nicht zu erbringen sind.
Daher frage ich mich, ob zu Beginn eines BEM, falls die Ursachen der Erkrankung u.A. im Zusammenhang mit der Ausübung der zugewiesenen Tätigkeit liegen, erst einmal der Arbeitsvertrag hinzugezogen werden sollte.
seit Jahren beschäftige ich mich mit Themen des BEM.
Dabei stoße ich immer wieder auf den Ansatz " ergebnissoffene Herangehensweise", und frage mich " Was heißt das?". Ist zum Beispiel der Inhalt des Arbeitsvertrages mit Blick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit irrelevant. Für Tätigkeiten, die nicht vertraglich vereinbart sind, bedarf es doch eigentlich keiner Klärung bezüglich eventueller Hilfsmöglichkeiten, ausser daß die Tätigkeit nicht zu erbringen sind.
Daher frage ich mich, ob zu Beginn eines BEM, falls die Ursachen der Erkrankung u.A. im Zusammenhang mit der Ausübung der zugewiesenen Tätigkeit liegen, erst einmal der Arbeitsvertrag hinzugezogen werden sollte.