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Online oder Präsenz - Übernahme von Reisekosten - BAG vom 07.02.2024

Verfasst: Freitag 9. Februar 2024, 09:25
von CVedder
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 07. Februar 2024 7 ABR 8/23 folgendes entschieden:

Ebenso wie ein Betriebsrat hat die Personalvertretung bei der Beurteilung, zu welchen Schulungen sie ihre Mitglieder entsendet, einen gewissen Spielraum. Dieser umfasst grundsätzlich auch das Schulungsformat. Dem steht nicht von vornherein entgegen, dass bei einem Präsenzseminar im Hinblick auf die Übernachtung und Verpflegung der Schulungsteilnehmer regelmäßig höhere Kosten anfallen als bei einem Webinar.

Hier geht es zur Pressemitteilung https://www.bundesarbeitsgericht.de/pre ... zschulung/

In Anwendung des § 179 Absatz 8 SGB IX https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __179.html den Schulungsanspruch betreffend, gilt die Entscheidung des BAG bzw. der Vorinstanz - Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24. November 2022 - 8 TaBV 59/21 natürlich auch die Schwerbehindertenvertretung.

Viele Grüße
Christian Vedder