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Anrechnung auf SchwB-Pflichtplätze nach Rentenbeginn
Verfasst: Donnerstag 25. Januar 2024, 19:28
von Bruce
Ich bin mit meiner Frage hier vielleicht fehl am Platze, versuche es aber trotzdem:
Der Gesetzgeber unterstützt aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels ausdrücklich das Arbeiten über das Rentenalter hinaus.
Es gibt durchaus auch Schwerbehinderte in Tätigkeiten, die sie noch in relativ hohem Alter ausüben könnten. Z. B. an der Pforte, wo sie auch recht wenig verdienen und ggf. interessiert wären, noch ein paar Jährchen dranzuhängen. Wenn jetzt ein Arbeitgeber einen Schwerbehinderten nach Rentenbeginn weiter beschäftigt, wäre dieser dann auch (weiter) auf Schwerbehindertenpflichtplätze anrechenbar?
Besten Dank vorab!
Re: Anrechnung auf SchwB-Pflichtplätze nach Rentenbeginn
Verfasst: Donnerstag 25. Januar 2024, 19:51
von CVedder
Hallo Bruce,
Sie sind richtig hier. Welche Arbeitsverhältnisse auf die Beschäftigungspflicht angerechnet werden regelt § 156 SGB IX. Hier gibt es eine kleinen Youttubeclip zum Thema grundsätzlich
https://youtu.be/iPgvTdGFV50 .
In den Empfehlungen zur Bearbeitung die Beschäftigungsanzeige durch den Arbeitgeber finden sich jede Menge, ja wirklich jede Menge Detailbeschreibungen. Ich will nicht auf diese verweisen, denn das Thema ist ziemlich komplex. Falls Sie dennoch sich nicht abschrecken lassen, den Link zur Broschüre finden Sie über den zitierten Clip.
Zur Frage, ja ich denke das der Arbeitsplatz angerechnet wird, wenn nicht unter 18 Wochenstunden gearbeitet wird.
Viele Grüße
Christian Vedder
Re: Anrechnung auf SchwB-Pflichtplätze nach Rentenbeginn
Verfasst: Donnerstag 25. Januar 2024, 20:45
von Bruce
Danke schön!
Re: Anrechnung auf SchwB-Pflichtplätze nach Rentenbeginn
Verfasst: Samstag 23. November 2024, 16:36
von CharmingActor12
CVedder hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Januar 2024, 19:51
Hallo Bruce,
Sie sind richtig hier. Welche Arbeitsverhältnisse auf die Beschäftigungspflicht angerechnet werden regelt § 156 SGB IX. Hier gibt es eine kleinen Youttubeclip zum Thema grundsätzlich
https://youtu.be/iPgvTdGFV50 .
In den Empfehlungen zur Bearbeitung die Beschäftigungsanzeige durch den Arbeitgeber finden sich jede Menge, ja wirklich jede Menge Detailbeschreibungen. Ich will nicht auf diese verweisen, denn das Thema ist ziemlich komplex. Falls Sie dennoch sich nicht abschrecken lassen, den Link zur Broschüre finden Sie über den zitierten Clip. Ich denke, Ihre Frage wirft einen interessanten rechtlichen Punkt auf. Im Allgemeinen ist es seltsam, nach der Pensionierung wieder arbeiten zu gehen. Übrigens habe ich kürzlich auf
https://gamblizard.de/beste-online-casi ... soptionen/ einen Artikel über Zahlungsoptionen gelesen, in dem die Frage aufgeworfen wurde, wie wichtig Vertragsdetails und Transparenz der Regeln für Kunden sind. Mir scheint, dass die Arbeitsgesetzgebung einen ähnlichen Ansatz verfolgt. Auf jeden Fall ist alles lösbar. Aber ich stelle mir vor, im Ruhestand am Computer Spiele zu spielen.
Zur Frage, ja ich denke das der Arbeitsplatz angerechnet wird, wenn nicht unter 18 Wochenstunden gearbeitet wird.
Viele Grüße
Christian Vedder
Es ist jedoch wichtig zu verstehen, ob ein Arbeitsvertrag als unbefristet oder befristet gilt. Es gibt auch Fragen zum Gehalt.