Anrechnung auf SchwB-Pflichtplätze nach Rentenbeginn
Verfasst: Donnerstag 25. Januar 2024, 19:28
Ich bin mit meiner Frage hier vielleicht fehl am Platze, versuche es aber trotzdem:
Der Gesetzgeber unterstützt aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels ausdrücklich das Arbeiten über das Rentenalter hinaus.
Es gibt durchaus auch Schwerbehinderte in Tätigkeiten, die sie noch in relativ hohem Alter ausüben könnten. Z. B. an der Pforte, wo sie auch recht wenig verdienen und ggf. interessiert wären, noch ein paar Jährchen dranzuhängen. Wenn jetzt ein Arbeitgeber einen Schwerbehinderten nach Rentenbeginn weiter beschäftigt, wäre dieser dann auch (weiter) auf Schwerbehindertenpflichtplätze anrechenbar?
Besten Dank vorab!
Der Gesetzgeber unterstützt aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels ausdrücklich das Arbeiten über das Rentenalter hinaus.
Es gibt durchaus auch Schwerbehinderte in Tätigkeiten, die sie noch in relativ hohem Alter ausüben könnten. Z. B. an der Pforte, wo sie auch recht wenig verdienen und ggf. interessiert wären, noch ein paar Jährchen dranzuhängen. Wenn jetzt ein Arbeitgeber einen Schwerbehinderten nach Rentenbeginn weiter beschäftigt, wäre dieser dann auch (weiter) auf Schwerbehindertenpflichtplätze anrechenbar?
Besten Dank vorab!