Nachteilsausgleiche vs. Nebentätigkeit
Verfasst: Montag 4. Dezember 2023, 15:04
Hallo allerseits,
bei einem Personalgespräch eines langjährigen (und gleichgestellten) Mitarbeiters mit seinem neuen Vorgesetzten versuchte letzterer, wirklich alles gegen ihn zu verwenden, was eventuell gegen ihn sprechen könnte.
So erhält er einerseits als Nachteilsausgleich lt. Inklusionsvereinbarung eine Arbeitszeitermäßigung von 4%, was bei seiner Vollzeitbeschäftigung einer Stunde pro Woche entspricht. Andererseits ist der Mitarbeiter Hobby-DJ, der hin und wieder mal bei Stadtteilfesten, Betriebsfesten (!) usw. moderiert und über seine Anlage Musik laufen lässt. Er lässt sich das nach eigener Aussage auch (sehr unterschiedlich) vergüten, schließlich hat er ja auch Ausgaben für die Technik, deren Wartung und auch den Transport. Diese Tätigkeit bereitet ihm viel Spaß und ist v.a. Hobby, das Finanzielle steht nicht im Vordergrund. Es geht wohl um durchschnittlich 8-10 Veranstaltungen im Jahr, meist auf Zuruf und per Handschlag vereinbart.
Trotzdem meinte sein Chef, dass der Kollege ja nicht eine Ermäßigung der Arbeitszeit dazu ausnutzen könne, um in der gewonnenen Zeit zusätzlich Geld zu verdienen. Als Vertrauensperson widersprach ich sofort, schließlich gelte die Ermäßigungsstunde als Nachteilsausgleich für den Arbeitsplatz und nicht für den Freizeitbereich. Andernfalls wären ja schwerbehinderte KollegInnen prinzipiell von Nebentätigkeiten ausgeschlossen und dadurch diskriminiert. Letztendlich kam der Chef in diesem Gespräch nicht mehr auf das Thema zurück und beließ es dabei, für die Zukunft zu prüfen, ob die Nebentätigkeit nicht doch die Arbeitsleistung des Kollegen negativ beeinflusse.
Für mich war an dieser Stelle das Thema noch nicht "durch", sondern beschäftigt mich schon weiter. Zuerst: Ich war natürlich nicht auf die m.E. schon etwas freche Attacke vorbereitet und musste spontan reagieren - lag ich wirklich richtig?
Und dann die Frage, wie es sich bei schwerbehinderten und gleichgestellten Teilzeitkräften verhält: Da wäre ja das Argument des AG nicht so einfach von der Hand zu weisen. Und es gibt bei uns etliche AN, die nebenbei z.B. in einer Rockband oder in einer Theatergruppe spielen, Kulturveranstaltungen organisieren oder als Schriftsteller hin und wieder ein Buch oder Zeitschriftenartikel herausbringen. Ich weiß ja nicht automatisch, ob sie nicht doch mal eine Gage, Aufwandsentschädigung oder Kulturförderung o.ä. erhalten...
Durch den Fachkräftemangel müssen unsere AN wirklich für ihre Teilzeitverträge kämpfen, es wurden auch von ihnen ärztliche Atteste verlangt, um " Art oder Schwere der Behinderung" nach § 81 Abs. 5 SGB IX nachzuweisen.
Können solche Nebentätigkeiten da negativ bewertet werden?
PS. Gerade für die "Hobbykünstler" im Kollegenkreis ist das Musizieren, Malen, Auftreten, Ausstellen wirklich ein wunderbarer Ausgleich zur Berufstätigkeit, die ich absolut begrüße. Hier erholen sie sich, schalten ab, entschleunigen sich... Ich fände es wirklich furchtbar, wenn sie das einschränken müssten.
bei einem Personalgespräch eines langjährigen (und gleichgestellten) Mitarbeiters mit seinem neuen Vorgesetzten versuchte letzterer, wirklich alles gegen ihn zu verwenden, was eventuell gegen ihn sprechen könnte.
So erhält er einerseits als Nachteilsausgleich lt. Inklusionsvereinbarung eine Arbeitszeitermäßigung von 4%, was bei seiner Vollzeitbeschäftigung einer Stunde pro Woche entspricht. Andererseits ist der Mitarbeiter Hobby-DJ, der hin und wieder mal bei Stadtteilfesten, Betriebsfesten (!) usw. moderiert und über seine Anlage Musik laufen lässt. Er lässt sich das nach eigener Aussage auch (sehr unterschiedlich) vergüten, schließlich hat er ja auch Ausgaben für die Technik, deren Wartung und auch den Transport. Diese Tätigkeit bereitet ihm viel Spaß und ist v.a. Hobby, das Finanzielle steht nicht im Vordergrund. Es geht wohl um durchschnittlich 8-10 Veranstaltungen im Jahr, meist auf Zuruf und per Handschlag vereinbart.
Trotzdem meinte sein Chef, dass der Kollege ja nicht eine Ermäßigung der Arbeitszeit dazu ausnutzen könne, um in der gewonnenen Zeit zusätzlich Geld zu verdienen. Als Vertrauensperson widersprach ich sofort, schließlich gelte die Ermäßigungsstunde als Nachteilsausgleich für den Arbeitsplatz und nicht für den Freizeitbereich. Andernfalls wären ja schwerbehinderte KollegInnen prinzipiell von Nebentätigkeiten ausgeschlossen und dadurch diskriminiert. Letztendlich kam der Chef in diesem Gespräch nicht mehr auf das Thema zurück und beließ es dabei, für die Zukunft zu prüfen, ob die Nebentätigkeit nicht doch die Arbeitsleistung des Kollegen negativ beeinflusse.
Für mich war an dieser Stelle das Thema noch nicht "durch", sondern beschäftigt mich schon weiter. Zuerst: Ich war natürlich nicht auf die m.E. schon etwas freche Attacke vorbereitet und musste spontan reagieren - lag ich wirklich richtig?
Und dann die Frage, wie es sich bei schwerbehinderten und gleichgestellten Teilzeitkräften verhält: Da wäre ja das Argument des AG nicht so einfach von der Hand zu weisen. Und es gibt bei uns etliche AN, die nebenbei z.B. in einer Rockband oder in einer Theatergruppe spielen, Kulturveranstaltungen organisieren oder als Schriftsteller hin und wieder ein Buch oder Zeitschriftenartikel herausbringen. Ich weiß ja nicht automatisch, ob sie nicht doch mal eine Gage, Aufwandsentschädigung oder Kulturförderung o.ä. erhalten...
Durch den Fachkräftemangel müssen unsere AN wirklich für ihre Teilzeitverträge kämpfen, es wurden auch von ihnen ärztliche Atteste verlangt, um " Art oder Schwere der Behinderung" nach § 81 Abs. 5 SGB IX nachzuweisen.
Können solche Nebentätigkeiten da negativ bewertet werden?
PS. Gerade für die "Hobbykünstler" im Kollegenkreis ist das Musizieren, Malen, Auftreten, Ausstellen wirklich ein wunderbarer Ausgleich zur Berufstätigkeit, die ich absolut begrüße. Hier erholen sie sich, schalten ab, entschleunigen sich... Ich fände es wirklich furchtbar, wenn sie das einschränken müssten.