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besteht Interessenkonflikt als SBV und Angestellter in der Lohnbuchhaltung

Verfasst: Dienstag 7. November 2023, 08:56
von KaSa
Guten Morgen.

Ich bin Vertrauensperson und bewerbe mich jetzt auf eine Stelle als Angestellte bei der Anlagenbuchhaltung/Lohnabrechnung.

Beim Vorstellungsgespräch wird vermutlich die Frage kommen, ob dabei nicht ein Interessenkonflikt herrscht, da ich in der Lohnabrechnung Dinge mitbekommen könnte, die die Geschäftsleitung intern ohne den Personalrat durchsetzt.

Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt, beides trennen zu können.
Ich habe in beiden Dingen Schweigepflicht.

Wie seht ihr das?
Welche Argumente könnte ich weiterhin beim Vorstellungsgespräch bringen, um diese Vermutung des Interessenkonfliktes aus dem Weg zu räumen.

Danke im voraus.

Viele Grüsse
Katja

Re: besteht Interessenkonflikt als SBV und Angestellter in der Lohnbuchhaltung

Verfasst: Mittwoch 8. November 2023, 10:48
von matthias.günther
Hallo,
Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt, beides trennen zu können.
Das ist die Konsequenz der SBV-Rolle
Ich habe in beiden Dingen Schweigepflicht.
ja

und: der Arbeitgeber darf Sie wegen § 179 Abs. 2 SGB IX nicht wegen Ihres Amtes als SBV benachteiligen. Das gilt auch für interne Bewerbungen auf eine andere Stelle. Analog zu den Regelungen im jeweiligen PersVG.
Mithin darf nur die Fachlichkeit als Kriterium zählen. Das muss nachvollziehbar sein. Andernfalls kann bei Gesetzesverstoß der PR dem AG die Zustimmung zur Einstellung (eines anderen Bewerbers) verweigern.
Sollte dennoch mal der seltene Fall der Befangenheit vorliegen, tritt der Verhinderungsfall ein und damit Einsatz des 1. Stellvertreters. Und damit kann es in einem solchen Fall auch keinen Interessenskonflikt mehr geben.
Dinge mitbekommen könnte, die die Geschäftsleitung intern ohne den Personalrat durchsetzt.
sind da auch welche dabei, die der Mitwirkung des PR unterliegen? und die Dienststelle fürchtet Transparenz bzw. will die im PersVG geregelte Mitbestimmung umgehen?

Re: besteht Interessenkonflikt als SBV und Angestellter in der Lohnbuchhaltung

Verfasst: Donnerstag 9. November 2023, 20:25
von jada.wasi
KaSa hat geschrieben: Dienstag 7. November 2023, 08:56 Welche Argumente könnte ich weiterhin beim Vorstellungsgespräch bringen, um diese Vermutung des Interessenkonfliktes aus dem Weg zu räumen.
Hallo Katja,

gesetzliche „Vermutung“ eines „Interessenkonfliktes“ sehe ich hier ebenfalls nicht, wie schon von Matthias Günther geschrieben. Ich würde zunächst aber evtl. mal kurz ins einschlägige Personalsvertretungsrecht zur Wählbarkeit schauen, um ggf auch rechtl. argumentieren zu können.
Maßgeblich hier wohl, ob und inwieweit es bei diesem Dienstposten um Vorgänge geht, bei denen dieser PR (echte) Mitbestimmungsrechte hat gemäß Rspr. Bloße „Mitwirkungsrechte“ sind idR nicht ausschlaggebend.

Prinzipiell ist es vom Grundsatz her so wie beim Personalrat wegen Verweisung in § 177 Abs. 3 Satz 2 SGB IX. In BaWü wäre daher bspw. Ausschlusstatbestand (auch) für die SBV der § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 LPVG BaWü – aber nur dann, sofern nicht Fall des § 9 Abs. 2 Satz 2 LPVG BaWü (nur zu einem „untergeordneten Teil“ der Gesamtaufgaben mit Personalangelegenheiten befasst). Gruß Jada Wasi

Re: besteht Interessenkonflikt als SBV und Angestellter in der Lohnbuchhaltung

Verfasst: Freitag 10. November 2023, 10:08
von KaSa
Guten Morgen.

Vielen Dank für die beiden Antworten.

Soweit ich das im sächsischen Personalvertretungsgesetz nachlese, sind Personen nicht wählbar, die selbständige Entscheidungen in Personalangelegenheiten verfügen.

Das ist hier meines Wissens nicht der Fall und lese ich so auch nicht aus der Ausschreibung heraus.
Dort ist nur von Vorbereitung, Zuarbeit, Verwaltung, Kontrolle und Auswertung die Rede.

Ich weiss bisher nur von einem Fall, bei dem die Geschäftsleitung Höherstufungen von Lohn- und Gehaltsgruppen wollte, der Personalrat zustimmen sollte, dieser aber um genauere Informationen (Bewertung der Meister und Abteilungsleiter, die es gab) gebeten hat, er sie nicht bekommen hat und diese Erhöhungen so umgesetzt werden mussten durch den Personalleiter und die Lohnbuchhaltung ohne weitere Beteiligung des PR.

Grüsse
Katja