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BEM-Beendigung bei Leistungsablauf Krankengeld?

Verfasst: Sonntag 5. November 2023, 12:19
von matthias.matthiesen
Moin Forum,

ist das BEM-Verfahren zu beenden, wenn der Mitarbeitende nach 78 Wochen Leistungsablauf (Aussteuerung) Krankengeld hat?
Ich finde hierzu keinen Grund/Rechtsgrundlage.

Mein AG möchte die BEM-Beratung einer Kollegin beenden, die im Dezember 2023 LA (Aussteuerung) KG hat. Ich als SBV-Vertrauensperson halte das nicht für richtig, da der Kontakt zur Kollegin und der Weg zurück an den Arbeitsplatz, dann noch mehr verloren geht.

Nach LA KG wird im Rahmen der Nahtlosigkeit Arbeitslosengeld 1 gezahlt. Im Januar 2024 ist schon eine 6-wöchige med. Reha über die DRV bewilligt (mit Übergangsgeldbezug). Danach ist der weitere Weg derzeit noch offen.

Die Kollegin möchte die BEM-Beratung nicht beendet wissen.
Der Arbeitgeber behauptet bislang pauschal, dass mit dem Ende Krankengeld auch die BEM-Beratung zu beenden ist.

Könnte mir jemand weiterhelfen und vielleicht eine Rechtsgrundlage dagegen (= BEM weiterhin) nennen?

MfG

Matthias Matthiesen

Re: BEM-Beendigung bei Leistungsablauf Krankengeld?

Verfasst: Sonntag 5. November 2023, 20:36
von Heidi Stuffer
matthias.matthiesen hat geschrieben: Sonntag 5. November 2023, 12:19 Der Arbeitgeber behauptet bislang pauschal, dass mit dem Ende Krankengeld auch BEM zu beenden sei.
Hallo Matthias,

da liegt dieser Arbeitgeber falsch! Weder BEM noch bspw. die stufenweise Wiedereingliederung werden durch ALG 1 beendet, solang das Arbeitsverhältnis noch fortbesteht und nicht gekündigt ist. Diese Personalverantwortlichen können keine Rechtsgrundlage angeben, weil es keine gibt laut der Rechtsprechung und Fachschrifttum: Ihre Einschätzung ist rechtlich korrekt, Ihr Arbeitgeber liegt da klar daneben laut ständiger Rechtsprechung.

matthias.matthiesen hat geschrieben: Sonntag 5. November 2023, 12:19 Im Januar 2024 ist schon eine 6-wöchige med. Reha über die DRV bewilligt. Danach ist der weitere Weg derzeit noch offen.
Sollte im Anschluss an diese med. Reha eine stufenweise Wiedereingliederung in Betracht kommen - wäre dafür die DRV ggf. zuständig. Darüber hat Rehaklinik zu befinden - und zwar noch vor Ablauf dieser stationären med. DRV-Reha.

Beste Grüße
Heidi Stuffer