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Fragebogen für Aushilfen

Verfasst: Montag 23. Oktober 2023, 17:48
von Mathias Heitland
Hallo und guten Abend,

ich bin für eine Firma tätig in der viele Saisonaushilfen beschäftigt werden. Zum Abschluss des Vertrages bekommen diese Aushilfen einen Fragebogen. Lob, Kritik, Anregung. Viele füllen den, glücklicherweise, auch aus. Darf ich als Schwerbehindertenvertretung diese Bögen einsehen?
Ach ja, bei uns ist auch wieder Prävention angesagt....

Danke und lieben Gruß,

Mathias

Re: Fragebogen für Aushilfen

Verfasst: Dienstag 24. Oktober 2023, 08:45
von albarracin
Hallo,

ich sehe hier keine Grundlage für eine besondere Betroffenheit bzw. "Berührtheit", wenn diese Fragebögen unterschiedslos allen Aushilfen zum Ausfüllen vorgelegt werden und keine speziellen Fragen zu Behinderungsthemen gestellt werden.

Grundsätzlich sind derartige Personalfragebögen Sache der betrieblichen Vertretung und mitbestimmungspflichtig gem. § 94 Abs. 1 BetrVG bzw. nach §76 Abs. 1 Satz 1 BPersVG.

In der Ausübung der Mitbestimmung können dann betrieblich ggfs. Einsichtsrechte und/oder der Anspruch auf Auswertungen für die Beschäftigtenvertretungen vereinbart werden.