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Schulung für Stellvertreter ohne Zustimmung SBV

Verfasst: Dienstag 19. September 2023, 11:49
von Störtebecker
Hallo zusammen,

folgender Fall:

Eine terminliche Absprache über die Teilnahme des 1. Stellvertreters für die kommende Schulung SBV2 war mit der Vertrauensperson nicht möglich.

Nun hat der Stellvertreter sich zur Schulung einfach angemeldet und alle Anträge intern selbst gestellt.

Hat die Vertrauensperson hier ein Mitspracherecht wann der 1. Stellvertreter auf Schulung und auf welche Schulung er darf?
Darf sie diese Schulung stornieren?

Lieben Dank im Voraus.

Re: Schulung für Stellvertreter ohne Zustimmung SBV

Verfasst: Dienstag 19. September 2023, 17:18
von albarracin
Hallo,

in der Tat ist seit der Neufassung des § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX durch das BTHG die mir bekannte Literatur der Auffassung, daß die erste Stellvertretung einen eigenen Rechtsanspruch hat.
So zB Düwell in LPK-SGB IX, § 179 Rn 123:
"Das stellvertretende Mitglied kann als eigenes Recht diesen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen, ohne dass eine Zustimmung der vertrauensperson erforderlich ist."

Was ist denn jetzt so schlimm daran, daß Deine 1. Stellvertretung eine SBV2-Schulung macht? Wirklich nur fehlende
terminliche Absprache
:?: