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Schulungsanspruch SBV bei Altersteilzeit

Verfasst: Montag 28. August 2023, 12:22
von pille
Hallo,

ich bin SBV in einem Privatunternehmen der Metallindustrie.
Aufgrund eines Tarifvertrages besteht die Möglichkeit eine Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen.
Die Altersteilzeit wird im Blockmodell durchgeführt - zuerst Arbeitsphase anschließend Freiphase ( = man ist bereits nicht mehr aktiv in der Firma tätig ).
Bei Ende der Arbeitsphase ist die aktuelle Amtszeit noch nicht vorüber.

Meine Frage :

Bis wann habe ich aufgrund der oben genannten Voraussetzungen einen Schulungsanspruch als SBV ?

Vielen Dank

Re: Schulungsanspruch SBV bei Altersteilzeit

Verfasst: Montag 28. August 2023, 13:03
von jada.wasi
pille hat geschrieben: Montag 28. August 2023, 12:22 Bei Ende der Arbeitsphase ist die aktuelle Amtszeit noch nicht vorüber.
Hallo Pille,

mit dem Ablauf der Arbeitsphase der ATZ im Blockmodell erlischt das Amt der SBV vorzeitig kraft Gesetzes gemäß ständiger Rspr. Dann rückt die erste Stellvertretung auto­matisch nach als Vertrauensperson mit dem Beginn der Freistellungsphase. Zur Schulung kurz vor dem Ende der Amtszeit vgl. sinngemäß BAG, 07.05.2008, 7 AZR 90/07. Gruß Jada Wasi

Re: Schulungsanspruch SBV bei Altersteilzeit

Verfasst: Montag 28. August 2023, 13:36
von pille
Hallo,

vielen Dank für schnelle klärende Antwort.