Beteiligungsrechte der SBV bei Betriebsschließung
Verfasst: Montag 24. Juli 2023, 16:00
Hallo zusammen,
unsere GL hat uns mitgeteilt, dass sie den Betrieb komplett schließen wollen.
Die Verhandlungen mit dem BR zu einem Interessenausgleich und Sozialplan wurden aufgenommen.
Bei einem ersten Informationsgespräch, als noch nur um die Prüfung der Schileßung ging, wollte man die SBV ebenfalls beteiligen.
Nach meinen Kenntnissen ist dies bis dato nicht erfolgt.
Nach §178 (2), (4) und (5) wäre die SBV entsprechend unverzüglich und vollumfassend zu informieren und zu involvieren. Sie ist allerdings nur beratend tätig. Soweit mein Verständnis davon. Nun habe ich in einem Kommentar gelesen, dass das BAG bei Abfindungen entschieden hat, dass die SBV auch unverzüglich nachträglich informiert werden könne und nicht zu beteiligen wäre. Nach meinen mir vorliegen Informationen hat die GL wohl ein Problem damit die Verhandlungsgruppe auf die SBV auszuweiten. Die Gründe sind nicht bekannt, aber mögliche Gründe könnten höhere Kosten bei den zu verhandelden Abfindungen sein.
Hat die SBV hier trotzdem irgendeine rechtliche Möglichkeit den AG dazu zu bewegen sie zu beteiligen? Oder gibt es einen Rat, den man den schwerbehinderten und geichgestellten Menschen am Ende mitgeben kann? Es geht mir darum, dass die Rechte dieser Menschen genauso gewahrt werden und dass auch für sie das Beste herausgeholt werden kann.
Vielen Dank schon mal für eure Tipps.
unsere GL hat uns mitgeteilt, dass sie den Betrieb komplett schließen wollen.
Die Verhandlungen mit dem BR zu einem Interessenausgleich und Sozialplan wurden aufgenommen.
Bei einem ersten Informationsgespräch, als noch nur um die Prüfung der Schileßung ging, wollte man die SBV ebenfalls beteiligen.
Nach meinen Kenntnissen ist dies bis dato nicht erfolgt.
Nach §178 (2), (4) und (5) wäre die SBV entsprechend unverzüglich und vollumfassend zu informieren und zu involvieren. Sie ist allerdings nur beratend tätig. Soweit mein Verständnis davon. Nun habe ich in einem Kommentar gelesen, dass das BAG bei Abfindungen entschieden hat, dass die SBV auch unverzüglich nachträglich informiert werden könne und nicht zu beteiligen wäre. Nach meinen mir vorliegen Informationen hat die GL wohl ein Problem damit die Verhandlungsgruppe auf die SBV auszuweiten. Die Gründe sind nicht bekannt, aber mögliche Gründe könnten höhere Kosten bei den zu verhandelden Abfindungen sein.
Hat die SBV hier trotzdem irgendeine rechtliche Möglichkeit den AG dazu zu bewegen sie zu beteiligen? Oder gibt es einen Rat, den man den schwerbehinderten und geichgestellten Menschen am Ende mitgeben kann? Es geht mir darum, dass die Rechte dieser Menschen genauso gewahrt werden und dass auch für sie das Beste herausgeholt werden kann.
Vielen Dank schon mal für eure Tipps.