Seite 1 von 1

Betriebsvereinbarung Home Office wurde vom Arbeitgeber gekündigt

Verfasst: Mittwoch 19. Juli 2023, 14:44
von Roland
Hallo,
ich bin Vertrauensperson der SBV in meiner Firma SMC Deutschland GmbH in Egelsbach.
Die Arbeitgeberin hat einseitig die BV: Home Office gekündigt.
Welche Möglichkeit habe ich, für die schwerbehinderten Beschäftigten - zumindest für diejenigen, die wegen der Behinderungen auf das Home Office (z.B. Arztbesuche, regelmäßige Ruhe etc.) angewiesen sind - das Home Office durchzusetzen?
Gibt es hier bereits Rechtsprechungen?
Danke und Grüße - Roland Krämer

Re: Betriebsvereinbarung Home Office wurde vom Arbeitgeber gekündigt

Verfasst: Donnerstag 20. Juli 2023, 08:50
von matthias.günther
Hallo,

vielleicht lieber ohne Nennung von Klarname und Betrieb schreiben? AG lesen hier auch mit...

Welche Übergangsregelung gilt für die gekündigte BV?
Welche Regelungen trifft zum Homeoffice eine Inklusionsvereinbarung, falls vorhanden?

§ 164 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 regelt den Anspruch des schwerbehinderten AN auf behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung. Homeoffice KANN eine geeignete Maßnahme sein, wenn es wegen Art und Schwere der Behinderung erforderlich ist; der AG kann den o. g. Anspruch aber auch, wenn es wegen der Behinderung erforderlich ist, z. B. durch zusätzliche Pausen/andere Pausengestaltung am Arbeitsplatz im Betrieb erfüllen.
Für Arztbesuche greift entweder eine Regelung im Tarifvertrag, falls ein solcher nicht gilt, § 616 BGB. Vgl. dazu https://verdi-bub.de/wissen/praxistipps ... rhinderung.

Wird der BR das Thema wieder aufgreifen und in Verhandlungen über eine neue BV Homeoffice gehen? Das Thema könnte die SBV auch selber in die BR-Sitzung als TOP einbringen. Ist dem AG die Rechtslage bewusst? Allerdings würde ich in der Situation erstmal nicht mit §§ ankommen, sondern eine Nutzenargumentation einbringen. Sehe ich als gemeinsames Thema von BR und SBV.

VG aus dem Integrationsamt

Re: Betriebsvereinbarung Home Office wurde vom Arbeitgeber gekündigt

Verfasst: Donnerstag 20. Juli 2023, 10:26
von albarracin
Hallo,

da eine Betriebsvereinbarung zu "mobiler Arbeit" erzwingbare Mitbestimmung des BR gem. § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG betrifft,
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html
dürften zumindest wesentliche Teile der BV auch nach Kündigung durch den AG nachwirken gem. § 77 Abs. 6 BetrVG:
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__77.html

Deswegen solltest Du in Abstimmung mit dem BR erst mal klären, welche Teile der BV "nachwirken", bevor Du ggü. dem AG tätig wirst.