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Austausch mit Agentur f. Arbeit bei Stellenausschreibungen

Verfasst: Mittwoch 19. Juli 2023, 11:20
von Bodie
Hallo allerseits!

Aus einem Meeting mit HR hat sich für mich als Vertrauensperson eine Frage zum Verständnis von §164 Abs. 1 ergeben. Die Voraussetzungen sind folgende:

  • Bei uns wird in der Privatwirtschaft (AG ohne Tarifbindung) die 5-%-Quote nicht erreicht.
  • Die Quote beschäftigter Schwerbehinderter stagniert, und besondere Bemühungen, Schwerbehinderte einzustellen, gibt es nicht.
  • Meldungen offener Stellen an die AfA erfolgen nicht.
Wie ist die Formulierung im §164 Abs 1 in den Sätzen 1 und 2 zu verstehen? Besteht eine Pflicht des AG zur Meldung? Wenn ja, wo (regional o. bundesweit; spezielle Abteilung) und in welcher Form (jede Stelle separat; Listen in einem bestimmten Turnus)? Und welche Konsequenzen kann es haben, wenn der AG bewusst von einer Meldung offener Stellen an die AfA absieht?

Mit der Suche habe ich keine jüngeren Beiträge zum Thema gefunden, und bin daher auf die aktuelle Rechtsauslegung gespannt.


Dank vorab und

viele Grüße

Bodie

Re: Austausch mit Agentur f. Arbeit bei Stellenausschreibungen

Verfasst: Donnerstag 20. Juli 2023, 11:43
von matthias.günther
Hallo,

der AG ist grundsätzlich verpflichtet, i. S. v. § 164 Abs. 1 S. 2 SGB IX frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit aufzunehmen.
Diese Anfrage muss möglichst konkret an die für den Sitz des Betriebes zuständige Agentur erfolgen, z. B. per Mail, unter Beifügung einer Arbeitsplatzbeschreibung. Ob die Agentur dann geeignete Bewerber benennen kann, ist eine andere Frage.
Die Nichteinschaltung der Agentur für Arbeit stellt eine Pflichtverletzung des AG dar und kann eine Benachteiligung wegen der Behinderung nach AGG darstellen. Schadensersatzforderungen hätten in dem Fall gute Karten.

Welche Begründung gibt denn der AG an, dass er die Meldung an die Agentur unterlässt?

VG aus dem Integrationsamt

Re: Austausch mit Agentur f. Arbeit bei Stellenausschreibungen

Verfasst: Donnerstag 20. Juli 2023, 11:51
von albarracin
Hallo,

die Bemühungen der AA zur Vermittlung schwerbehinderter/gleichgestellter sind wohl regional sehr unterschiedlich. wir haben zB in den 19 Jahren, in denen ich SBV bin, erst zwei Vorschläge bekommen.

Grundsätzlich gilt:

1. § 164 Abs. 1 Satz 1 gilt für den AG zwingend ohne Ausnahmen. Der Gesetzestext ist eindeutig. Das BAG hat diese Pflicht ausdrücklich bejaht: https://openjur.de/u/171220.html

2. Die Meldung hat bei der örtlich zuständigen AA zu erfolgen.

3. Gem. § 164 Abs. 1 Satz 2 SGB IX hat der AG "frühzeitig" zu melden. Die AA muß ausreichend Zeit haben, die Stellenbeschreibung zu prüfen und Vorschläge zu machen.

4. Die Verletzung dieser Pflicht ist (leider) im SGB IX nicht straf- oder Bußgeldbewehrt. Allerdings ist eine Nichtmeldung ein Indiz für Diskriminierung im Sinne des § 7 AGG.

Die Rechtslage ist seit Jahren gefestigt, da gibt es nichts grundsätzlich Neues, wie Dir auch ein Blick in die einschlägige Fachkommentierung zeigen würde.

Edit: Herr Günther war etwas schneller

Re: Austausch mit Agentur f. Arbeit bei Stellenausschreibungen

Verfasst: Donnerstag 20. Juli 2023, 13:27
von matthias.günther
Hallo albarracin,
danke für die Ergänzung :)

Re: Austausch mit Agentur f. Arbeit bei Stellenausschreibungen

Verfasst: Freitag 21. Juli 2023, 09:39
von Bodie
Hallo Herr Günther,

erst einmal vielen Dank für die Rückmeldung!

Von den Verantwortlichen im HR wurde erklärt, dass die bereits erfolgten Versuche mit Meldungen an die AfA keine akzeptablen Vermittlungsvorschläge zum Ergebnis hatten. Der Aufwand, die ungeeigneten Bewerber zu sichten und die Absagen zu übermitteln, sei nicht zu vertreten gewesen.

Ich werde die Darstellung aus den Antworten hier im Forum im nächsten Termin mit der Geschäftsführung vortragen, damit sich alle der möglichen Konsequenzen dieser Vorgehensweise bewusst sind.


Viele Grüße

Bodie