Status Schwerbehinderung mit Befristung
Verfasst: Dienstag 4. Juli 2023, 09:29
Hallo allerseits,
im Rahmen einer Fortbildung zum Thema 'Schwerbehindertenrecht' wurde vom Referenten eine Aussage getätigt, die ich hinterfragen möchte.
Es geht um den Status, den eine schwerbehinderte Person gegenüber dem Arbeitgeber hat, wenn im Schwerbehindertenausweis eine Befristung eingetragen, und dieses Datum überschritten ist. Die Praxis bei meinem Arbeitgeber ist, dass die Person nach Ablauf der gesetzlichen Fristen ihren Status als 'Schwerbehindert' dann verliert, was sich auf den besonderen Kü.-Schutz, den Urlaubsanspruch, und das Wahlrecht zur SBV auswirkt.
In der Fortbildung wurde die Meinung vertreten, dass der Schwerbehindertenausweis eine rein deklaratorische Funktion hat. Für den Status der Schwerbehinderung beim Arbeitgeber sei der Feststellungsbescheid der kommunalen Dienststelle relevant, der keine Befristung enthält.
Als Schlussfolgerung wurde formuliert, dass die schwerbehinderte Person, wenn sie sich zum Verzicht auf den sich aus dem Ausweis ergebenden Nachteilsausgleich entscheidet, solange weiter den Status 'Schwerbehindert' innehat, bis ein neuer Bescheid beim Versorgungsamt beantragt und vorgelegt wird. Das erscheint mir nicht tragfähig und im Sinne der Gesetzgebung.
Wie sagen die Sachkundigen hier im Forum dazu?
MfG, Bodie
im Rahmen einer Fortbildung zum Thema 'Schwerbehindertenrecht' wurde vom Referenten eine Aussage getätigt, die ich hinterfragen möchte.
Es geht um den Status, den eine schwerbehinderte Person gegenüber dem Arbeitgeber hat, wenn im Schwerbehindertenausweis eine Befristung eingetragen, und dieses Datum überschritten ist. Die Praxis bei meinem Arbeitgeber ist, dass die Person nach Ablauf der gesetzlichen Fristen ihren Status als 'Schwerbehindert' dann verliert, was sich auf den besonderen Kü.-Schutz, den Urlaubsanspruch, und das Wahlrecht zur SBV auswirkt.
In der Fortbildung wurde die Meinung vertreten, dass der Schwerbehindertenausweis eine rein deklaratorische Funktion hat. Für den Status der Schwerbehinderung beim Arbeitgeber sei der Feststellungsbescheid der kommunalen Dienststelle relevant, der keine Befristung enthält.
Als Schlussfolgerung wurde formuliert, dass die schwerbehinderte Person, wenn sie sich zum Verzicht auf den sich aus dem Ausweis ergebenden Nachteilsausgleich entscheidet, solange weiter den Status 'Schwerbehindert' innehat, bis ein neuer Bescheid beim Versorgungsamt beantragt und vorgelegt wird. Das erscheint mir nicht tragfähig und im Sinne der Gesetzgebung.
Wie sagen die Sachkundigen hier im Forum dazu?
MfG, Bodie