Prüfpflicht des Arbeitgebers
Verfasst: Freitag 30. Juni 2023, 09:00
Hallo.
die Zusammenarbeit mit dem AG (wir sind gleichgestellt dem öffentlichen Dienst) gestaltet sich schwierig.
Auch der Personalrat hat ganz gravierende Probleme, stellt sich denen aber.
Ich bin noch relativ neu als Vertrauensperson, eine Schulung ist im Oktober, ich recherchiere aber viel.
Bei einer Einstellung von Leiharbeitern wurde die Prüfpflicht durchgeführt und ich anschliessend angehört.
Seitdem sind zwei weitere Ausschreibungen von Büroangestellten hinzugekommen, bei denen keine Prüfpflicht stattgefunden hat.
Daraufhin habe ich den Arbeitgeber erneut auf die Prüfplicht hingewiesen und gebeten, das Ausschreibungsverfahren gesetzeskonform zu gestalten.
Als nächstes sendete mir der AG die neueste Ausschreibung zu mit dem Text "... als Anhang erhalten Sie die o. g. öffentliche Stellenausschreibung zur Kenntnis, welche gleichzusetzen ist mit einer Anhörung."
Die SBV muss doch zur Prüfpflicht angehört werden, welche hier offensichtlich erneut nicht stattgefunden hat.
Anhand einer bloßen Stellenausschreibung kann ich keine Beurteilung geben.
Zumal ich nicht ganz konkret weiß, für welche Stelle die Ausschreibung ist. Ich habe eine Vermutung, weil eine Kollegin dort durch Direktionsrecht auf eine neu zu besetzende Stelle (eine der zwei vorletzten Ausschreibungen) versetzt wurde.
Wie würdet ihr euch hier verhalten?
Ich würde dem AG auch gern konkret mitteilen, was er denn genau zu prüfen hat.
Bei einer Stelle als Sachbearbeiter im Büro, was muss der AG für Angaben machen bzw wie muss die Prüfung, ob der Platz für Schwerbehinderte geeignet ist, aussehen?
Wie kann ich als SBV prüfen, ob eine Meldung bezüglich freier Stellen an die Agentur für Arbeit erfolgt ist?
Darf ich dazu einen schriftlichen Nachweis vom AG verlangen?
Danke für eure Antworten.
die Zusammenarbeit mit dem AG (wir sind gleichgestellt dem öffentlichen Dienst) gestaltet sich schwierig.
Auch der Personalrat hat ganz gravierende Probleme, stellt sich denen aber.
Ich bin noch relativ neu als Vertrauensperson, eine Schulung ist im Oktober, ich recherchiere aber viel.
Bei einer Einstellung von Leiharbeitern wurde die Prüfpflicht durchgeführt und ich anschliessend angehört.
Seitdem sind zwei weitere Ausschreibungen von Büroangestellten hinzugekommen, bei denen keine Prüfpflicht stattgefunden hat.
Daraufhin habe ich den Arbeitgeber erneut auf die Prüfplicht hingewiesen und gebeten, das Ausschreibungsverfahren gesetzeskonform zu gestalten.
Als nächstes sendete mir der AG die neueste Ausschreibung zu mit dem Text "... als Anhang erhalten Sie die o. g. öffentliche Stellenausschreibung zur Kenntnis, welche gleichzusetzen ist mit einer Anhörung."
Die SBV muss doch zur Prüfpflicht angehört werden, welche hier offensichtlich erneut nicht stattgefunden hat.
Anhand einer bloßen Stellenausschreibung kann ich keine Beurteilung geben.
Zumal ich nicht ganz konkret weiß, für welche Stelle die Ausschreibung ist. Ich habe eine Vermutung, weil eine Kollegin dort durch Direktionsrecht auf eine neu zu besetzende Stelle (eine der zwei vorletzten Ausschreibungen) versetzt wurde.
Wie würdet ihr euch hier verhalten?
Ich würde dem AG auch gern konkret mitteilen, was er denn genau zu prüfen hat.
Bei einer Stelle als Sachbearbeiter im Büro, was muss der AG für Angaben machen bzw wie muss die Prüfung, ob der Platz für Schwerbehinderte geeignet ist, aussehen?
Wie kann ich als SBV prüfen, ob eine Meldung bezüglich freier Stellen an die Agentur für Arbeit erfolgt ist?
Darf ich dazu einen schriftlichen Nachweis vom AG verlangen?
Danke für eure Antworten.