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Urlaub in der stufenlosen Wiedereingliederung

Verfasst: Donnerstag 11. Mai 2023, 10:15
von KathrinHolm
Hallo,


wir hatten gestern ein BEM-Gespräch und die BEM-Nehmerin, die aufgrund einer psychischen Erkrankung länger ausgefallen ist, möchte nun wieder für 6 Wochen in die Wiedereingliederung. Sie hat aber in zwei Wochen einen 4-tägigen Urlaub geplant. Es würde dann wie folgt aussehen:

2 Wochen - stufenweise Wiedereingliederung (Start: 15.05.)
4 Tage - länger geplanter Urlaub (30.05. - 02.06.)
....?

Jetzt stellt sich Fragen, wie es weitergeht. Ihre Krankenkasse würde ihr einen Antrag schicken, dass man sie für die 4 Tage wieder gesund schreibt und sie regulären Arbeitsurlaub nehmen kann.

1. Wie ist es generell geregelt mit Urlaub in der Wiedereingliederung? Wird es pausiert oder muss man wieder von vorne anfangen?
2. Darf Sie, da sie aufgrund einer psychischen Erkrankung abwesend war, nicht während der Wiedereingliederung die Tage frei nehmen? Es tut ja ihrer Gesundung gut.
3. Gibt es gesetztliche Regelungen, die so einen Fall bestimmen? Gibt es eine Telefonnummer, wohin ich mich wenden kann?


Ich hoffe, dass jemand schon mal so einen Fall mit Urlaub in der Wiedereingliedung hatte und uns dahingehend helfen kann :)

Sonnige Grüße
Kathrin Holm

Urlaub in der stufenlosen Wiedereingliederung

Verfasst: Donnerstag 11. Mai 2023, 14:00
von jada.wasi
KathrinHolm hat geschrieben: Donnerstag 11. Mai 2023, 10:15 Ihre Krankenkasse würde ihr einen Antrag schicken, dass man sie für die 4 Tage wieder gesund schreibt und sie regulären Arbeitsurlaub nehmen kann.
Hallo Kathrin,

halte das für eine »Schnapsidee«, falls diese Krankenkasse das wirklich so in Aussicht gestellt haben sollte Sachgerecht wäre wohl eher, dass der Arzt eine solche 4-tägige „Auszeit“ in einem (zu ändernden) Stufenplan konkret empfehlen wür­de, sofern medizinisch geboten. Ist ein „Inlandsurlaub“ oder „Auslandsurlaub“ geplant?

Gagel/Schian, Behindertenrecht, br 2/2006, Nr. 2, S. 54
(„es können regelmäßige Ruhetage verein­bart werden“)

KathrinHolm hat geschrieben: Donnerstag 11. Mai 2023, 10:15 dass man sie für 4 Tage wieder gesund schreibt und sie regulären Arbeitsurlaub nehmen kann.
Niemand muss sich da gesund schreiben lassen für „Arbeitsurlaub“ während einer Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeld.

KathrinHolm hat geschrieben: Donnerstag 11. Mai 2023, 10:15 Urlaub in der stufenlosen Wiedereingliederung
Gemeint wohl entgegen Betreff richtig „stufenweise“ statt „stufenlose“ Wiedereingliederung laut dem § 44 SGB IX? Gruß Jada Wasi

Re: Urlaub in der stufenlosen Wiedereingliederung

Verfasst: Montag 15. Mai 2023, 09:50
von inklusion2018
Urlaub in der stufenweisen Wiedereingliederung?
Ich bin BEM-Beauftragte. Ich hatte so einen Fall. Ich habe der Mitarbeiterin im BEM-Gespräch geraten, sich bei der Krankenkasse schriftlich die Genehmigung zu holen, dass der Urlaub der Genesung dient und dass sie in der Zeit keine Therapiestunden versäumt.
Das hat sie leider nicht gemacht.
Ergebnis: eine Woche kein Krankengeld, weil sie ohne Genehmigung nach Gran Canaria geflogen ist (sie wollte nicht zurücktreten von der Reise)
Ich kann nur davon abraten, wenn es nicht mit der Krankenkasse schriftlich vereinbart worden ist.
Grüße von Monika alias Inklusion2018

Urlaub und stufenweise Wiedereingliederung?

Verfasst: Dienstag 16. Mai 2023, 13:40
von jada.wasi
Ermessensreduzierung auf Null

inklusion2018 hat geschrieben: Montag 15. Mai 2023, 09:50 Das hat sie leider nicht gemacht. Ergebnis: eine Woche kein Krankengeld, weil sie ohne Geneh­migung nach Gran Canaria geflogen ist.
Hallo Monika,

dies ist ja hochinteressant: Und mit welcher Begründung (Paragraf) hat diese Krankenkasse denn Krankengeld an arbeitsunfähige Beschäftigte verweigert? Etwa wegen der (Unterbrechung der) StW oder unabhängig davon? Gruß Jada Wasi

Hinweis
Das sagen VdK und die Verbraucherzentrale zu Reisen ins_EU-Ausland während des Bezugs von Krankengeld, mit_Podcast zum Umgang mit Krankenkassen. Vgl auch Grundsatzurteil des BSG, 04.06.2019 – B 3 KR 23/18 R, bezüglich EU-Recht, entgegen dem krassen Fehl-Urteil des_Sozialgerichts Halle und dem Medizinischen Dienst der_Krankenkasse (MDK). Darauf, ob EU-Auslandsreise »gesundheitsfördernd« sei (Widerspruchsbescheid vom 21.01.2015) – komme es ent­gegen der verurteilten GKV nicht an laut Bundessozialgericht.

Kontextlink (Urlaub bei StW?)
Informationsportal Sozialversicherung

Re: Urlaub in der stufenlosen Wiedereingliederung

Verfasst: Montag 22. Mai 2023, 16:24
von inklusion2018
Das BEM-Gespräch war nach meiner Erinnerung 2016. (Wir vernichten BEM-Protokolle nach zwei Jahren).
Die Kollegin wollte damals die stufenweise Wiedereingliederung unterbrechen und 14 Tage nach Gran Canaria in Urlaub fliegen.
Es handelte sich um die Frage, ob sie "gesund" wäre, wenn sie nach Gran Canaria fliegt.
Die Krankenkasse hatte den Stufenplan über vier Wochen genehmigt. Sie wollte nach einer Woche "unterbrechen" und danach weiter machen.

Die Mitarbeiterin hatte nur mit der Krankenkasse telefoniert und nach Urlaub gefragt Die Krankenkasse hatte sie, so ihre Auskunft bei mir, am Telefon ausdrücklich davor gewarnt, sie solle nicht ins Ausland fahren und ihre (Psycho)-Therapie unterbrechen.
Sie hat das ignoriert. Die Verweigerung der Krankengeldzahlung mit einer Begründung, nach Paragraph XY, habe ich von der Mitarbeiterin leider nicht zu sehen bekommen, nur die frustrierte Reaktion der Mitarbeiterin am Telefon, als das Krankengeld ausblieb.
Hätte ich damals gewusst, dass ein Gericht die Sachlage anders beurteilt, hätte ich ihr geraten, in Widerspruch zu gehen.
Grüße von Monika, alias Inklusion2018