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Schwerbehinderte im Sozialbereich

Verfasst: Dienstag 20. März 2012, 11:29
von Anonymous
Man müßte meinen, daß es im Sozialbereich für Schwerbehinderte leicht sein sollte, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Gibt es verlässliche Zahlen für diesen Bereich, welche belegen, wie hier die Belegungsquote mit schwerbnehinderten Mitarbeitern ist? Mich würde es nicht wundern, wenn sie nicht höher liegt als im öffentlichen Wirtschaftsbereich. Da dieser Bereich jedoch sehr viele Zuschüsse etc. von der öffentlichen Hand bekommt, müßte auch dieser Finanzgeber an einer höheren Belegungswuote interessiert sein. Welche Konditionen gibt es für eine Unterstützungszusage? Es könnten damit ja mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Die Beschäftigungsfelder sind zwischenzeitlich so vielfältig, daß sämtliche Berufssparten hier Arbeit finden können.[/quote]

Schwerbehinderte im Sozialbereich

Verfasst: Dienstag 17. April 2012, 10:12
von albin.göbel
Da dieser Bereich jedoch sehr viele Zuschüsse etc. von der öffentlichen Hand bekommt, müßte auch dieser Finanzgeber an einer höheren Belegungsquote interessiert sein.
Hallo,

das ist ein interessanter bzw. aktueller Aspekt zu den Quoten, den Sie hier ansprechen.

Heute sind die Zeitungen über andere Quoten voll. Deutsche Firmen könnten evtl. schon bald von europaweiten Ausschreibungen in Spanien bzw. Frankreich ausgeschlossen werden beispielsweise wegen zu geringer Frauenquote nach kürzlicher Auskunft der EU-Justizkommissarin Viviane Reding und einem entsprechenden Bericht von ntv-online vom 24.03.2012.

Denkbar wären wohl auch analoge Ausschreibungsregelungen bzw. Förderregelungen bezüglich der Schwerbehindertenquote. Ob und in welchen Bereichen so etwas bereits existiert und praktiziert wird, ist mir leider nicht bekannt.

Für den Bereich der Integrationsunternehmen gilt, dass bei Förderbescheiden der Integrationsämter für Integrationsunternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Mindesbeschäftigungsquote von 25 % schwerbehinderte Beschäftigten gefordert wird. So sind etwa Förderungen als Integrationsunternehmen regelmäßig ausgeschlossen, wenn entgegen § 132 Abs. 3 SGB IX nicht mindestens 25 % schwerbehinderte Menschen gemäß § 132 Abs. 1 SGB IX beschäftigt werden. Ähnliches gilt für die steuerrechtiche Anerkennung durch die Finanzbehörden z.B. als gemeinnützige Gesellschaft (gGmbH).

Viele Grüße
Albin Göbel