Urteil des BAG vom 08.12.2022
Aktenzeichen: 6 AZR 31/22
Leitsatz:
Im Rahmen der sozialen Auswahl darf bei der Gewichtung des Kriteriums
"Lebensalter" zu Lasten des Arbeitnehmers die Möglichkeit berücksichtigt werden,
spätestens innerhalb von zwei Jahren nach dem in Aussicht genommenen Ende
des Arbeitsverhältnisses entsprechend der jeweiligen rentenversicherungs-
rechtlichen Vorgaben die Regelaltersrente oder eine andere Rente wegen
Alters - mit Ausnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen -
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