Hallo allerseits,
in einem aktuellen Fall wurde die Bewerbung einer schwerbeh. Person auf eine offene Stelle bei meinem AG, der die 5-%-Quote nicht erfüllt, vom Recruiting direkt aussortiert, weil in der Bewerbung eine zu hohe Gehaltsforderung genannt war. Die Absage an den sich Bewerbenden erfolgt also noch vor der Betrachtung der fachlichen Qualifikation.
Nach Aussage des Recruiting ist die Vorgabe eines Bereichs von Gehaltsvorstellungen, die akzeptiert werden können, auf alle Bewerbungen anzuwenden. Liegt hier nach Euren Erfahrungen und der Rechtsprechung ein problematisches Verhalten des AG vor, wenn der schwerbeh. Bewerber erst gar nicht in das Verfahren, bei dem die fachliche Qualifikation aller Bewerbungen verglichen wird, aufgenommen wird?
Freue mich auf Eure Einschätzungen!
Gruß, Bodie
Schwerbeh. Bewerber - Ablehnung wg. Gehaltsvorstellung
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Re: Schwerbeh. Bewerber - Ablehnung wg. Gehaltsvorstellung
Hallo,
sofern es sich nicht um einen öffentlichen AG handelt, der § 165 SGB IX unterliegt, sehe ich hier kein Mittel, den AG umzustimmen. Die zu hohe Gehaltsvorstellung kann sicherlich nicht als behinderungsbedingte Diskriminierung angesehen werden, sofern dieses Kriterium wirklich durchgängig bei allen Bewerbungen angewendet wird.
sofern es sich nicht um einen öffentlichen AG handelt, der § 165 SGB IX unterliegt, sehe ich hier kein Mittel, den AG umzustimmen. Die zu hohe Gehaltsvorstellung kann sicherlich nicht als behinderungsbedingte Diskriminierung angesehen werden, sofern dieses Kriterium wirklich durchgängig bei allen Bewerbungen angewendet wird.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang
Re: Schwerbeh. Bewerber - Ablehnung wg. Gehaltsvorstellung
Hallo Bodie,
wurde in der Stellenanzeige denn auch eine Gehaltshöhe genannt?
Viele Grüße
Christian Vedder
wurde in der Stellenanzeige denn auch eine Gehaltshöhe genannt?
Viele Grüße
Christian Vedder
Re: Schwerbeh. Bewerber - Ablehnung wg. Gehaltsvorstellung
Hallo Christian,
nein, es gibt in der Anzeige keinen Hinweis auf ein Zielgehalt, oder irgendeinen anderen Bezug zu dem Gehaltsniveau, welches mit der Stelle verbunden ist.
Grüße, Bodie
Re: Schwerbeh. Bewerber - Ablehnung wg. Gehaltsvorstellung
Dann könnte der Verdacht eines Verstoßes gegen das AGG tatsächlich gegeben sein, bzw. das Unternehmern ist in der Umkehrbeweislast. Ich formuliere mal wie folgt: Eine Gehaltsvorstellung ist meistens ja auch Verhandlungssache und es wäre zumindest zu erörtern. Wenn der Bewerber nun aber mit dem Status einer anerkannten Schwerbehinderung seinen Hut in den Ring wirft, dann kann das Argument der zu hohen Gehaltsvorstellung ja auch gelegen kommen um über diesen Umweg ihn auszusortieren.
Viele Grüße
Christian Vedder
Viele Grüße
Christian Vedder