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Urteil mit Bezug um BEM - Bundesarbeitsgericht -

Verfasst: Dienstag 11. April 2023, 13:01
von Spoler

Urteil des BAG vom 15.12.2022,
Aktenzeichen: 2 AZR 162/22

Leitsatz:

Die Zustimmung des Integrationsamtes zu einer krankheitsbedingten Kündigung begründet nicht
die Vermutung, dass ein (unterbliebenes) betriebliches Eingliederungsmanagement die Kündigung
nicht hätte verhindern können.



Hier meine persönliche "Übersetzung": Ohne ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM kann eine
rechtswirksame Kündigung nicht ausgesprochen werden.

Urteil mit Bezug zum BEM - Bundesarbeitsgericht

Verfasst: Freitag 14. April 2023, 14:20
von jada.wasi
Spoler hat geschrieben: Dienstag 11. April 2023, 13:01 Hier meine persönliche "Übersetzung": Ohne ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM kann eine rechtswirksame Kündigung nicht ausgesprochen werden.
Hallo Spoler,

das ist alles andere als belegt!

Das ist aber etwas pauschal: Einen derart weitgehenden Rechtssatz hat das BAG, 15.12.2022, 2 AZR 162/22, an keiner Stelle aufgestellt. Ich kann das so jedenfalls dem Urteil des BAG nicht entnehmen. Allerdings hat das BAG unmissverständlich klargestellt, dass ein unterbliebenes BEM-Verfahren nicht durch ein Zustimmungs­ver­fahren gemäß § 168 SGB IX ff. ersetzt werden könne bzw. es keinerlei gesetzliche Vermutung gebe - entgegen ArbG Stuttgart, 19.05.2021, 15 Ca 3932/20. Eine teilweise ab­weichende Praxis ohne (ordnungsgemäßes) BEM wurde schon seit jeher im Schrifttum moniert. Gruß Jada Wasi