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Urteil mit Bezug um BEM - Bundesarbeitsgericht -
Verfasst: Dienstag 11. April 2023, 13:01
von Spoler
Urteil des BAG vom 15.12.2022,
Aktenzeichen: 2 AZR 162/22
Leitsatz:
Die Zustimmung des Integrationsamtes zu einer krankheitsbedingten Kündigung begründet nicht
die Vermutung, dass ein (unterbliebenes) betriebliches Eingliederungsmanagement die Kündigung
nicht hätte verhindern können.
Hier meine persönliche "Übersetzung": Ohne ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM kann eine
rechtswirksame Kündigung nicht ausgesprochen werden.
Urteil mit Bezug zum BEM - Bundesarbeitsgericht
Verfasst: Freitag 14. April 2023, 14:20
von jada.wasi
Spoler hat geschrieben: ↑Dienstag 11. April 2023, 13:01
Hier meine persönliche "Übersetzung": Ohne ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM kann eine rechtswirksame Kündigung nicht ausgesprochen werden.
Hallo Spoler,
das ist alles andere als belegt!
Das ist aber etwas pauschal: Einen derart weitgehenden Rechtssatz hat das
BAG, 15.12.2022, 2 AZR 162/22, an keiner Stelle aufgestellt. Ich kann das so jedenfalls dem Urteil des BAG nicht entnehmen. Allerdings hat das BAG unmissverständlich klargestellt, dass ein unterbliebenes BEM-Verfahren
nicht durch ein Zustimmungsverfahren gemäß
§ 168 SGB IX ff. ersetzt werden könne bzw. es keinerlei gesetzliche
Vermutung gebe - entgegen ArbG Stuttgart, 19.05.2021, 15 Ca 3932/20. Eine teilweise abweichende Praxis ohne (ordnungsgemäßes) BEM wurde schon seit jeher im Schrifttum moniert. Gruß Jada Wasi