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BEM

Verfasst: Freitag 17. März 2023, 15:06
von Mathias Heitland
Hallo, darf der SBV, auf Wunsch des Mitarbeiters, teilnehmen, auch wenn der Mitarbeiter keine Gleichstellung, oder eine GdB 50, oder mehr hat?

BEM – Person des Vertrauens

Verfasst: Freitag 17. März 2023, 16:40
von jada.wasi
Mathias Heitland hat geschrieben: Freitag 17. März 2023, 15:06 Darf der SBV, auf Wunsch des Mitarbeiters, teilnehmen, auch wenn der Mitarbeiter keine Gleichstellung, oder GdB 50 oder mehr hat?
Ja, aber halt nicht als SBV, sondern als betriebsinterne Privatperson des Vertrauens kann sie dieser Mitarbeiter „hinzuziehen“ nach § 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX n.F. ab Rechtsänderung zum 10.06.2021. Dieses ist dann keine Amtstätigkeit als „Schwerbehindertenvertretung“ i.S. des § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Die frühere RSpr. ist durch diese „Rechtsänderung“ hinfällig sowie gegenstandslos. Wurde denn dieser Beschäftigte nicht auf diese Option hingewiesen – trotz der „gesetzlichen“ Hinweispflicht? Siehe auch den Aufsatz von Notzon – Richer am ArbG Saarland, öAT 3/2023 vom 01.03.2023.

Im Einleitungsschreiben bzw. Merkblatt muss demnach diese_Möglichkeit der Hinzuziehung einer internen oder externen „Person des Vertrauens“ eigener Wahl explizit genannt werden, da sonst kein ordnungsgemäßes BEM-Angebot nach Notzon. Gruß Jada Wasi