Ausgleichsabgabe und Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Verfasst: Freitag 10. Februar 2012, 08:40
Nicht nur die DAX-Unternehmen stehen im Glauben, dass schwerbehinderte Menschen den Belastungen am Arbeitsplatz nicht standhalten können. Daraus schließe ich, dass es sich hierbei nicht nur um ein rein Beschäftigten Problem handelt, sondern um ein gesellschaftliches. Wir trauen unseren schwerbehinderten Mitmenschen nicht viel zu. Das ist schade, sie leisten mit ihren Möglichkeiten genauso viel wie die nicht behinderten Menschen.
Es überrascht nicht, dass die beiden ehemaligen Staatsunternehmen, Post und Telecom, eine sehr gute BeschäftigungsQuote von schwerbehinderten Arbeitnehmern aufzeigen, da die öffentliche Hand schon immer eine bessere Beschäftigtenquote erzielte als die Privatwirtschaft. Das sind bei diesen beiden Unternehmen sicherlich Relikte aus der Vergangenheit. Da dürfen wir gespannt sein, wie sich die Quote in den nächsten Jahren weiter entwickelt.
Dass die Wirtschaft durch Aufträge an die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen die Ausgleichsabgabe für sich günstig beeinflussen können, ist m.E. der größte Fehler und für die Wirtschaft ein großes Schlupfloch.
Bei Auftragsvergabe werden die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen genau so gemessen wie sonstige Zulieferer der Privatwirtschaft: Fristgerechte Bearbeitung, pünktliche Lieferung, günstigste Preise. Hier geht es ums knallharte Geschäft und nicht um ein soziales Engagement.
Wenn die Politik will, dass sich die Quote der Ausgleichsabgabe erhöht, muss schleunigst die Verrechnung mit den Umsätzen an die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen vom Tisch.
Das hat überhaupt nicht zur Folge, dass die Umsätze mit den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen rückläufig sein werden, denn sie sind heute schon als verlängerte Werkbank in den Produktionsprozess der Privatwirtschaft integriert. Außerdem geniest die Privatwirtschaft günstige Preise, da die dort Beschäftigten wesentlich weniger verdienen als ihre Kollegen in der Privatswirtschaft.
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Es überrascht nicht, dass die beiden ehemaligen Staatsunternehmen, Post und Telecom, eine sehr gute BeschäftigungsQuote von schwerbehinderten Arbeitnehmern aufzeigen, da die öffentliche Hand schon immer eine bessere Beschäftigtenquote erzielte als die Privatwirtschaft. Das sind bei diesen beiden Unternehmen sicherlich Relikte aus der Vergangenheit. Da dürfen wir gespannt sein, wie sich die Quote in den nächsten Jahren weiter entwickelt.
Dass die Wirtschaft durch Aufträge an die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen die Ausgleichsabgabe für sich günstig beeinflussen können, ist m.E. der größte Fehler und für die Wirtschaft ein großes Schlupfloch.
Bei Auftragsvergabe werden die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen genau so gemessen wie sonstige Zulieferer der Privatwirtschaft: Fristgerechte Bearbeitung, pünktliche Lieferung, günstigste Preise. Hier geht es ums knallharte Geschäft und nicht um ein soziales Engagement.
Wenn die Politik will, dass sich die Quote der Ausgleichsabgabe erhöht, muss schleunigst die Verrechnung mit den Umsätzen an die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen vom Tisch.
Das hat überhaupt nicht zur Folge, dass die Umsätze mit den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen rückläufig sein werden, denn sie sind heute schon als verlängerte Werkbank in den Produktionsprozess der Privatwirtschaft integriert. Außerdem geniest die Privatwirtschaft günstige Preise, da die dort Beschäftigten wesentlich weniger verdienen als ihre Kollegen in der Privatswirtschaft.
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