§ 180 GSBV/KSBV - GBR/KBR Voraussetzung ?
Verfasst: Mittwoch 15. März 2023, 14:13
Hallo,
ich habe vier Fragen zu § 180 :
1) Da in unsrem Privatunternehmen mit zwei Betrieben nur in einem der Betriebe eine SBV existiert und aufgrund der Anzahl in dem andren Betrieb zur Zeit nicht gewählt werden kann dann ist die SBV gleichzeitig die GSBV. Ist dies nur möglich da auch ein GBR existiert oder ist das unabhängig davon ( § 180 Abs. 1 Satz 2 ) ?
2 ) Wenn das Unternehmen in zwei eigenständige Unternehmen aufgespalten wird nimmt dann die einzige SBV als KSBV beider Unternehmen die Interessen aller schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter wahr oder muss sie in dem Unternehmen ohne SBV eine Wahl - in beiden Unternehmen liegt die Anzahl über 5 - einleiten ?
3) Ist die Zuständigkeit als KSBV nur gegeben wenn auch ein KBR existiert oder gibt es abweichend zum § 21a des Betriebsverfassungsgesetzes hier für die SBV eine andre Regelung ?
4) Erlischt das Amt der SBV vorzeitig wenn es zu einer Betriebsaufspaltung kommt ?
ich habe vier Fragen zu § 180 :
1) Da in unsrem Privatunternehmen mit zwei Betrieben nur in einem der Betriebe eine SBV existiert und aufgrund der Anzahl in dem andren Betrieb zur Zeit nicht gewählt werden kann dann ist die SBV gleichzeitig die GSBV. Ist dies nur möglich da auch ein GBR existiert oder ist das unabhängig davon ( § 180 Abs. 1 Satz 2 ) ?
2 ) Wenn das Unternehmen in zwei eigenständige Unternehmen aufgespalten wird nimmt dann die einzige SBV als KSBV beider Unternehmen die Interessen aller schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter wahr oder muss sie in dem Unternehmen ohne SBV eine Wahl - in beiden Unternehmen liegt die Anzahl über 5 - einleiten ?
3) Ist die Zuständigkeit als KSBV nur gegeben wenn auch ein KBR existiert oder gibt es abweichend zum § 21a des Betriebsverfassungsgesetzes hier für die SBV eine andre Regelung ?
4) Erlischt das Amt der SBV vorzeitig wenn es zu einer Betriebsaufspaltung kommt ?