Nelida hat geschrieben: ↑Samstag 11. März 2023, 12:06
Nun habe ich im SBV Seminar erfahren, dass auch bei reinen Briefwahlen (förmliche Wahl) eine Möglichkeit
persönlicher Stimmabgabe geben muss und somit Wahlurnen aufgestellt werden müssen.
Wenn das wirklich so gesagt worden sein sollte, so wäre das blanker „Unfug“. Denn bei angeordneter genereller Briefwahl für den (gesamten) Wahlbezirk ist persönliche Stimmabgabe stets ausgeschlossen nach
§ 11 Abs. 2 SchwbVWO. Der Begriff der „persönlichen Stimmabgabe“ kommt im
§ 11 Abs. 1 SchwbVWO vor. Damit ist aber was anderes gemeint als die Übergabe des Freiumschlags an den Wahlvorstand gemäß
§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SchwbVWO.
Die vorletzte Option:
BIH-Wahlausschreiben, Nr. 7 für allgemeine Briefwahl ist mE leider noch immer irreführend umschrieben: „*) Die schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl)
findet statt am …“, weil es bei einer generellen Briefwahl bekanntlich keinen Wahltag gibt – sondern nur Schluss der schriftlichen Stimmabgabe. Da muss zwingend umgetextet werden, um da die Wähler:innen nicht in die Irre zu führen! Ausführlich schon
Diskussion von 2018 und auch
hier mit Pille jeweils zu Punkt 7 des BIH-Wahlausschreibens. Eine Wahlurne ist aber mE so oder so nötig, damit nach Öffnen der Freiumschläge alle Wahlumschläge dort reingeworfen und so gut durchmischt werden. Dieses
BIH-Muster ist insoweit unbrauchbar und sollte dringend korrigiert werden (Stand 17.10.2022). Es weicht insoweit ab von BIH-WahlBroschüre auf
Seite 116. Es wurde schon mehrfach 2018 aufgegriffen im Forum. Da muss nachgebessert werden! Kenne keine RSpr. und keine Norm, dass bei generellen Briefwahlen Wahlurne entbehrlich sei jedenfalls bei dem Öffnen der Freiumschläge, zwecks Sicherung des Wahlgeheimnisses.
Persönliche Stimmabgabe per „Urnenwahl“ wäre dann und nur dann möglich, wenn und soweit ausnahmsweise im Wahlausschreiben nicht für den gesamten Wahlbezirk reine Briefwahl (angeordnet) worden sein sollte – sondern nur für einzelne Teile des Betriebs oder der Dienststelle, dh. letzter Stern*) in Nr. 7 des o.g.
BIH-Musters. Diese Option fehlt in der BIH-Wahlbroschüre 2022, Redaktionsstand 31.05.2022,
Seite 116, Punkt 7. Lt. der BIH-Wahlbroschüre,
Seite 13/14, kann auch nur für Teile des Wahlbezirks generelle Briefwahl angeordnet werden. Entgegen dieser Broschüre kommt es aber nicht darauf an - ob die Teile nun „
räumlich weit zum Hauptbetrieb oder der Dienststelle entfernt sind“ oder nicht.
Eine solche „Beschränkung“ gibt es nicht für SBV-Wahlen! Insoweit irrt BIH m. E. eindeutig mit dieser Einzelmeinung, weil wahlrechtlich nicht begründbar! Das mag zwar für BR-Wahlen so gelten, nicht aber für SBV-Wahl. Auch da muss nachgebessert werden! Gruß Jada Wasi
*) BIH-Wahlausschreiben
Wann findet Briefwahl statt?
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