Hallo,
Bei uns wurde eine reine Briefwahl durchgeführt. Es gab daher keine Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe und dementsprechend auch keine Wahlurnen.
Nun habe ich im SBV Seminar erfahren, dass auch bei reinen Briefwahlen (förmliches Wahlverfahren) eine Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe geben muss und somit Wahlurnen aufgestellt werden müssen.
In der BIH-Broschüre steht, dass eine persönliche Stimmabgabe nicht möglich ist bei schriftlichen Briefwahlen.
Wie seht ihr das?
Wahlurne
Wahlurne bei genereller Briefwahl?
Wenn das wirklich so gesagt worden sein sollte, so wäre das blanker „Unfug“. Denn bei angeordneter genereller Briefwahl für den (gesamten) Wahlbezirk ist persönliche Stimmabgabe stets ausgeschlossen nach § 11 Abs. 2 SchwbVWO. Der Begriff der „persönlichen Stimmabgabe“ kommt im § 11 Abs. 1 SchwbVWO vor. Damit ist aber was anderes gemeint als die Übergabe des Freiumschlags an den Wahlvorstand gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SchwbVWO.


Eine solche „Beschränkung“ gibt es nicht für SBV-Wahlen! Insoweit irrt BIH m. E. eindeutig mit dieser Einzelmeinung, weil wahlrechtlich nicht begründbar! Das mag zwar für BR-Wahlen so gelten, nicht aber für SBV-Wahl. Auch da muss nachgebessert werden! Gruß Jada Wasi
*) BIH-Wahlausschreiben
Wann findet Briefwahl statt?
Zuletzt geändert von jada.wasi am Samstag 11. März 2023, 13:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wahlurne
Hallo,
was genau heißt
?
Hat der- oder diejenige eine Quelle genannt?
Gemäß § 11 Abs. 2 SchbVWO
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__11.html
kann der WV generelle schriftliche Stimmabgabe beschließen. Dann gibt es kein Urnenwahl. Der WV muß lediglich sicherstellen, daß der Wahlbrief bis zum Ende des Wahlvorgangs noch abgegeben werden kann, im Eilfall auch persönlich. Das muß in der Wahlbekanntmachung mit veröffentlicht werden. Vielleicht hast du das ja verwechselt?
In der BIH-Broschüre steht, dass eine persönliche Stimmabgabe nicht möglich ist bei schriftlichen Briefwahlen.
Das ist so richtig, denn eine persönliche Stimmabgabe mit Einwurf eines Stimmzettels in eine Urne ist dann nicht möglich. Das ist aber auch rechtlich etwass anderes als zB die Abgabe des Wahlbriefes am Tag der Abstimmung.
was genau heißt
im SBV Seminar erfahren
?
Hat der- oder diejenige eine Quelle genannt?
Gemäß § 11 Abs. 2 SchbVWO
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__11.html
kann der WV generelle schriftliche Stimmabgabe beschließen. Dann gibt es kein Urnenwahl. Der WV muß lediglich sicherstellen, daß der Wahlbrief bis zum Ende des Wahlvorgangs noch abgegeben werden kann, im Eilfall auch persönlich. Das muß in der Wahlbekanntmachung mit veröffentlicht werden. Vielleicht hast du das ja verwechselt?
In der BIH-Broschüre steht, dass eine persönliche Stimmabgabe nicht möglich ist bei schriftlichen Briefwahlen.
Das ist so richtig, denn eine persönliche Stimmabgabe mit Einwurf eines Stimmzettels in eine Urne ist dann nicht möglich. Das ist aber auch rechtlich etwass anderes als zB die Abgabe des Wahlbriefes am Tag der Abstimmung.
&tschüß
Wolfgang
Wolfgang