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Prüfung der Bundesagentur bei freien Stellen

Verfasst: Donnerstag 9. Februar 2012, 08:13
von Anonymous
Die Bundesagentur für Arbeit ist u.a. verpflichtet zu prüfen, ob neu eingerichtete oder wieder zu besetzende Arbeitsplätze mit bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Schwerbehinderten besetzt werden können. Sie ist ebenfalls verpflichtet Arbeitgeber das Ergebnis dieser Suche mitzuteilen. Darüber hinaus muss sie den Arbeitgeber zu den von ihr gemachten Vorschlägen beraten.
Als Schwerbehindertenvertreter wundere ich mich doch etwas, von diesen Verpflichtungen der Bundesagentur praktisch nichts zu hören. Vermittlungsvorschläge erhalte ich trotz einer Vielzahl von offenen Stellen in unserem Unternehmen nicht und von entsprechenden Beratungsgesprächen habe ich noch nie etwas gehört. Bei uns eingestellte Schwerbehinderte, die vorher arbeitssuchend gemeldet waren, haben auf Nachfrage auch keine Info über diese Stelle von der Bundesagentur erhalten sondern sich auf Eigeninitiative beworben.
Leider blieben auch meine Aufklärungsversuche bei der zuständigen Bundesagentur ohne irgendeine Reaktion von dieser Seite.
Meine Fragen:
1. Geht es anderen Schwerbehindertenvertretungen ähnlich- wenn ja was unternehmen Sie
2. Was sagt die Bundesagentur zu diesem Problem
3. Welchen Rat gibt die Bundesagentur Schwerbehindertenvertretungen in dieser Angelegenheit.

Prüfung der Bundesagentur bei freien Stellen

Verfasst: Donnerstag 9. Februar 2012, 08:52
von Anonymous
Damit die Bundesagentur für Arbeit ihrer Verpflichtung der Prüfung nachkommen kann, muß sie durch den Arbeitgeber die Mitteilung erhalten, dass freie Arbeitsplätze vorhanden sind. Eine Überprüfung ob Arbeitgeber und Bundesagentur für Arbeit sich untereinander austauschen, ist bisher nicht möglich, trotz mehrmaliger Nachfrage bei der Bundesagentur, gab es bisher keine Aussage. Der Arbeitgeber bestätigt mir als Schwerbehindertenvertreter, bei jeder Neueinstellung, dass die Abfrage bei der Bundesagetur für Arbeit erfolgte. Um diese Situation der Arbeitsplatzvermittlung zu verbessern, wäre es bei der Anfrage der Bundesagentur durch den Arbeitgeber von Vorteil, wenn zeitgleich die Bundesagentur mit der Schwerbehindertenvertretung des entsprechenden Unternehmens Kontakt aufnimmt, um die Vermittlungsbemühungen zu erhöhen.
Der Bundesagentur für Arbeit, sind die Namen der Schwerbehindertenvertreter bekannt, weil ihnen ja diese nach der Wahl der Schwerbehindertenvertretung gemeldet werden (Wahlordnung). Dies sind einige Punkte um die Möglichkeiten der schwerbehinderten Menschen, die bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind zu erhöhen.

Prüfung der Bundesagentur bei freien Stellen

Verfasst: Donnerstag 9. Februar 2012, 14:50
von CVedder
Die Meldemoral der Unternehmen ist augenscheinlich nicht sehr ausgeprägt auf der anderen Seite aber auch nicht wirklich verwunderlich. Die Arbeitsämter (so nenne ich sie einfach mal) haben in den vergangenen Jahren Ihre Geschäftspolitik angepasst. Daran können die Aussagen der Führungsetagen auch nichts ändern. Menschen mit Handycap, sei es nun Schwerbehinderung, Alter, wenig qualifizierte Berufsbildung, etc. sind einfach nicht die Kundengruppe mit entsprechender Priorität. Es käme auf einen Versuch an, wenn die Agenturen und Jobcenter mit den Schwerbehindertenvertretungen im Sinne einer Stellenbesetzung den Schulterschluss suchen würden.

Prüfung der Bundesagentur bei freien Stellen

Verfasst: Donnerstag 9. Februar 2012, 15:12
von Anonymous
Liebe Kollegen/Kolleginnen,

Danke für die Antworten. Ich stimme mit Ihnen vollkommen überein. Offenbar geht es also anderen ebenso.

Die Schwerbehindertenvertretungen haben Einfluss im Unternehmen, können also auf dieser Ebene auf eine Meldung bei der Bundesagentur bestehen.

Was kann eine Schwerbehindertenvertretung nun aber unternehmen, dass

1. Die Bundesagentur ihr einen Ansprechpartner benennt und
2. Wie kann man sich als Schwerbehindertenvertretung nachweisen lassen, dass eine Prüfung bei der Bundesagentur stattgefunden hat?

Prüfung der Bundesagentur bei freien Stellen

Verfasst: Dienstag 14. Februar 2012, 17:00
von albin.göbel
Hallo zusammen,

die Bundesagentur für Arbeit hat eine frei zugängliche Datenbank, das größte Online-Stellenportal bundesweit, in der schwerbehinderte Bewerber bundesweit gelistet sind. In dieser Stellen-Börse kann beispielsweise jeder Arbeitgeber gezielt und kostenfrei nach geeigneten schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Bewerbern in der näheren oder weiteren Umgebung suchen. Die Suchmaske nach schwerbehinderten Bewerbern ist allerdings "etwas versteckt". Vor allem kann man darauf leider nicht direkt zugreifen, sondern muss sich erst durchklicken, um gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen zu können. Eine Kurzinfo, wie man sich zu dieser "Suchmaske" durchklickt, finden Sie beispielsweise bei REHADAT.

Hat man geeignet erscheinende schwerbehinderte Menschen mit entsprechendem zur Stellenausschreibung passendem "Bewerberprofil" gefunden, kann man mit ihnen einfach per Mausklick Kontakt aufnehmen über die Schaltflächen "Nachricht an Bewerber" bzw. "Bewerber zur Bewerbung auffordern".

Hat evtl. jemand bereits Erfahrungen in diesem Zusammenhang mit dieser Online-Jobbörse bei der Suche nach geeigneten schwerbehinderten Bewerbern?

Viele Grüße
Albin Göbel

Prüfung der Bundesagentur bei freien Stellen

Verfasst: Dienstag 14. Februar 2012, 17:33
von Anonymous
Hat evtl. jemand bereits Erfahrungen in diesem Zusammenhang mit dieser Online-Jobbörse bei der Suche nach geeigneten schwerbehinderten Bewerbern?
Hallo,

ja, ich habe als Schwerbehindertenvertretung die Datenbank genutzt, allerdings nicht mit einem Arbeitgeber Zugang. Für mich war es problematisch den potentiellen Bewerberkreis nach den Vorgaben auszuwählen. Möglicherweise hat eine Personalabteilung hier mehr Routine und Kenntnisse und kommt zu besseren Resultaten. Es ist ja auchnicht Aufgabe der Schwerbehindertenvertreter, potentielle Bewerber zu suchen.

Die eigene Suche eines Arbeitgebers in der Datenbank des Arbeitsamtes SIS ist sicher lobenswert, ist aber nur möglich, wenn dies für die Personalabteilung auch zeitlich machbar ist. Ferner ist die Bundesagentur gesetztlich verpflichtet, Arbeitgebern diesen Service zu bieten, also eine entsprechende Recherche durchzuführen. Hinzu kommt, dass nach meiner Kenntnis nicht alle Informationen, über die ein Mitarbeiter des Arbeitsamtes verfügt, in der frei zugänglichen SIS Datenbank auch auftauchen. Auch lasse ich mal offen, ob jeder schwerbehinderte Arbeitssuchende sein Einverständnis erteilt, anonym in der SIS Datenbank geführt zu werden.

AW: Prüfung der Bundesagentur bei freien Stellen

Verfasst: Freitag 21. August 2015, 09:19
von thomas_eksm
Einhaltung SGB IX §81 Abs. 1

Ich habe einen konkreten Verdacht, das eine Stelle die öffentlich ausgeschrieben wurde nicht der Arbeitsagentur gemeldet wurde... Die Stelle ist im Onlineportal nicht vorhanden. Was kann ich tun? Die AfA ist nicht auch nicht bereit mit der SBV in diesem Punkt zusammen zu arbeiten und begründet dies mit Datenschutz.... "Dazu muss ich Ihnen mitteilen, dass der Agentur für Arbeit gemeldete Stellen als Betriebsdaten zu werten sind und somit unter den Sozialdatenschutz fallen. Gesetzliche Grundlage ist der §35 Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) in Verbindung §67 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Geschäftsführung bzw. Personalabteilung in Ihrem Unternehmen. "

Hat die SBV keine Rechte?