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Hat die SBV ein Mitwirkungsrecht bei der betrieblichen Urlaubsplanung?

Verfasst: Freitag 24. Februar 2023, 07:48
von KaSa
Hallo.

Gerade liegt beim Personalrat das Thema Urlaubsplanung aller Mitarbeiter auf dem Tisch.
Dabei kam die Frage auf, ob auch die SBV über die Urlaubsplanung der schwerbehinderten Mitarbeiter gucken sollte und wenn ja, nur über den Urlaub der Schwerbehinderten oder gleichzeitig zum Abgleich bei allen Mitarbeitern.

Wenn das der Fall wäre, welche rechtlichen Mittel kann man gegenüber dem Arbeitgeber anbringen, ob man dies darf oder nicht.

Danke.

Re: Hat die SBV ein Mitwirkungsrecht bei der betrieblichen Urlaubsplanung?

Verfasst: Freitag 24. Februar 2023, 10:16
von albarracin
Hallo,

grundsätzlich sind die Regularien der Urlaubsvergabe nichts, was schwerbehinderte/gleichgestellte Beschäftigte besonders berührt, sondern für alle Beschäftigte gleichermaßen gilt. Hier sind BR/PR gefordert, transparente, allgemingültige Regeln mit dem AG bzw. Dienstherrn zu vereinbaren
Ein gesondertes Beteiligungsrecht der SBV kommt mE nur dann in Betracht, wenn es im Einzelfall aus behinderungsbedingten Gründen Sonderregelungen gibt bzw. diese notwendig werden.

Hat die SBV ein Mitwirkungsrecht bei der betrieblichen Urlaubsplanung?

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2023, 20:20
von jada.wasi
Vergleiche zu dem Thema auch die kürzliche Diskussion grundlegend von Ende Jan 2023 zur sog. teleologischen Reduktion. Das BVerfG 26.09.2011, 2 BvR 2216/06, lässt diese teleologische Auslegung ausdrücklich zu, dass u.U. keine buchstabengetreue Anwendung einer Norm gemäß dem Regelungszweck. Gruß Jada Wasi