Hat die SBV ein Mitwirkungsrecht bei der betrieblichen Urlaubsplanung?

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KaSa
Beiträge: 6
Registriert: Mittwoch 15. Februar 2023, 13:36

Hat die SBV ein Mitwirkungsrecht bei der betrieblichen Urlaubsplanung?

Beitrag von KaSa »

Hallo.

Gerade liegt beim Personalrat das Thema Urlaubsplanung aller Mitarbeiter auf dem Tisch.
Dabei kam die Frage auf, ob auch die SBV über die Urlaubsplanung der schwerbehinderten Mitarbeiter gucken sollte und wenn ja, nur über den Urlaub der Schwerbehinderten oder gleichzeitig zum Abgleich bei allen Mitarbeitern.

Wenn das der Fall wäre, welche rechtlichen Mittel kann man gegenüber dem Arbeitgeber anbringen, ob man dies darf oder nicht.

Danke.
albarracin
Beiträge: 159
Registriert: Freitag 21. Januar 2022, 08:47

Re: Hat die SBV ein Mitwirkungsrecht bei der betrieblichen Urlaubsplanung?

Beitrag von albarracin »

Hallo,

grundsätzlich sind die Regularien der Urlaubsvergabe nichts, was schwerbehinderte/gleichgestellte Beschäftigte besonders berührt, sondern für alle Beschäftigte gleichermaßen gilt. Hier sind BR/PR gefordert, transparente, allgemingültige Regeln mit dem AG bzw. Dienstherrn zu vereinbaren
Ein gesondertes Beteiligungsrecht der SBV kommt mE nur dann in Betracht, wenn es im Einzelfall aus behinderungsbedingten Gründen Sonderregelungen gibt bzw. diese notwendig werden.
&tschüß
Wolfgang
jada.wasi
Beiträge: 350
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Hat die SBV ein Mitwirkungsrecht bei der betrieblichen Urlaubsplanung?

Beitrag von jada.wasi »

Vergleiche zu dem Thema auch die kürzliche Diskussion grundlegend von Ende Jan 2023 zur sog. teleologischen Reduktion. Das BVerfG 26.09.2011, 2 BvR 2216/06, lässt diese teleologische Auslegung ausdrücklich zu, dass u.U. keine buchstabengetreue Anwendung einer Norm gemäß dem Regelungszweck. Gruß Jada Wasi
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