Beteiligung bei Einstellungen/Postfach SBV für Stellvertreter
Verfasst: Mittwoch 22. Februar 2023, 13:17
Hallo.
Frage 1.
Laut § 164 ist der Arbeitgeber verpflichtet, zu prüfen ob freie Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt werden können.
Ist der Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) schon nur bei der Prüfung verpflichtet, die SBV über freie Stellen oder über bekanntwerdende freie Stellen in absehbarer Zeit (zum Beispiel wegen Renteneintritt) zu informieren?
Muss er die SBV informieren, wenn er die Information an das Arbeitsamt weitergeleitet hat und gegebenenfalls keine geeigneten Bewerber vorgeschlagen werden konnten?
Frage 2
Laut unserer Datenschutzverordneten muss die SBV einen eigenen Mailzugang erhalten, da meine Dienstmail durch meine Vorgesetzten eingesehen werden kann.
Wie verhält sich das mit dem Stellvertreter der SBV?
Wird ihm der Zugang nur gewährt, wenn er mich vertritt und danach wird ihm das Passwort dazu wieder entzogen (es wird geändert)?
Danke für eure Antworten.
Frage 1.
Laut § 164 ist der Arbeitgeber verpflichtet, zu prüfen ob freie Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt werden können.
Ist der Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) schon nur bei der Prüfung verpflichtet, die SBV über freie Stellen oder über bekanntwerdende freie Stellen in absehbarer Zeit (zum Beispiel wegen Renteneintritt) zu informieren?
Muss er die SBV informieren, wenn er die Information an das Arbeitsamt weitergeleitet hat und gegebenenfalls keine geeigneten Bewerber vorgeschlagen werden konnten?
Frage 2
Laut unserer Datenschutzverordneten muss die SBV einen eigenen Mailzugang erhalten, da meine Dienstmail durch meine Vorgesetzten eingesehen werden kann.
Wie verhält sich das mit dem Stellvertreter der SBV?
Wird ihm der Zugang nur gewährt, wenn er mich vertritt und danach wird ihm das Passwort dazu wieder entzogen (es wird geändert)?
Danke für eure Antworten.