Wahl mit freigestellter Mitarbeiterin

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FrankGreim
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Registriert: Dienstag 12. Juli 2022, 14:22

Wahl mit freigestellter Mitarbeiterin

Beitrag von FrankGreim »

Folgender Hintergrund:
Im Unternehmensstandort mit 5 schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitern existiert eine SBV und turnusgemäß wurde eine neue SBV gewählt. Im Vorfeld übergab der Arbeitgeber der SBV eine Mitarbeiterliste mit 4 Namen. Im Bewusstsein der SBV das es 5 sein müssten (er kennt diese persönlich) lud er auch die nicht auf der Liste stehende schwerbehinderte Person zur Wahl ein. Die Wahl an sich sich verlief reibungslos und gesetzteskonfom gemäß SchbVWO. Auch die Meldung an alle nötigen Stellen war gegeben. Ca. 4 Wochen nach der Wahl informierte der Arbeitgeber die gewählte SBV das er diese Position nicht ausführen kann, da es am Standort keine SBV zu geben habe. Er begründet dies mit nur 4 Wahlberechtigten Mitarbeitern. Die fünfte durch den SBV hinzugefügte Person ist in der Freistellungsphase mit anschliessendem Austritt aus dem Unternehmen.

Fragestellung:
Uns ist bewusst das Mitarbeiter in der Freistellungsphase, welche danach nicht mehr im Unternehmen tätig werden kein aktives Wahlrecht haben. Dies war der damaligen SBV zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst. Ist es dann aber dennoch nicht so, das der Arbeitgeber die Frist zur Anfechtung der Wahl versäumt hat und diese dennoch rechtskräftig und demnach eine SBV existiert? Kann man sich dadurch im Nachgang auf das BAG-Urteil 7 ABR 27/21 berufen, wonach die gewählte SBV bei Absinken der schwerbehinderten/gleichgestellten Mitarbeiter unter 5 bis zum Amtszeitende erhalten bleibt.
Kann man das so überhaupt interpretieren oder wie sind Eure Meinungen?
Frank Greim

GSBV XERVON Instandhaltung GmbH
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Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

Re: Wahl mit freigestellter Mitarbeiterin

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo FrankGreim,
das zitierte Urteil hat mit dem dargestellten Sachverhalt nichts zu tun. Bei der SBV-Wahl ist im Vorfeld zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Durchführung der Wahl (u.a. fünf sbM) vorliegen. Wenn diese nicht vorliegen, kann auch keine rechtsgültige Wahl durchgeführt werden. Der Arbeitgeber liegt hier also richtig.

:shock: Leider müssen wir sehr oft feststellen, dass die umfangreichen Informationen der BIH zur SBV-Wahl einfach nicht gelesen werden. Dieser Fehler hätte mit einem Blick auf die Tabelle auf Seite 61 in unserer Wahlbroschüre zweifelsfrei vermieden werden können.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
jada.wasi
Beiträge: 350
Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

ATZ: Wahl mit freigestellter Mitarbeiterin

Beitrag von jada.wasi »

Hallo Frank Greim,

das wurde doch schon vor über 20 Jahren höchstrichterlich geklärt vom BAG und BVerwG: In all diesen Entscheidungen ist unmissverständlich klargestellt, dass ein Beschäftigter, der sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet, nicht mehr wahlberechtigt ist. Da gilt für SBV-Wahl nichts anderes als für die BR-Wahl. Diese offensichtlich grob rechtswidrige Wahl dürfte daher vermutlich nichtig sein, da es schon an den – „gesetzlichen“ – Grundvoraussetzungen einer (jeden) SBV-Wahl ganz offensichtlich fehlt auf den ersten Blick und zwar ausnahmslos! Gesetzeskonform lief daher gar nichts, weil ja schon zum „Zeitpunkt der Wahl“ unter fünf und eben nicht erst später!

Der zitierte Beschluss des BAG, 19.10.2022, 7 ABR 27/21, betrifft eine völlig andere Konstellation, so wie schon oben von Ulrich Römer und hier klargestellt zur „Fortdauer“ der Amtszeit. Gruß Jada Wasi
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