folgender Sachverhalt: Unsere SBV-Wahl ist am 18.11.22 erfolgreich über die Bühne gebracht worden. Ich war Vorsitzende des dreiköpfigen Wahlvorstands und habe gefühlt 80% der Wahlvorstands-Arbeit geleistet (real waren es wahrscheinlich 95%). An sich habe ich damit auch kein Problem, ich habe es gern gemacht und über die teilweise haarsträubende Faulheit und Selbstgerechtigkeit zweier Kollegen hinweggesehen. Das Gelingen der Wahl hatte Priorität.
Die Wahlunterlagen lagern seit dem 18.11. bei mir im Büro unter Verschluss, da ich sehr viel Grundlagenarbeit geleistet habe und noch so einiges für die Übergabe vorbereiten muss bzw. möchte, sodass der nächste Wahlvorstand (in vier Jahren) das Rad nicht mehr neu erfinden muss (die interne Informationslage war wirklich sehr schlecht). Die SBV ist darüber informiert (dachte ich). Da es keine Frist für die Übergabe zu geben scheint (ich konnte keine finden) - und die Unterlagen sowieso einfach nur aufbewahrt werden müssen -, bin ich das entspannt angegangen (ich hatte Ende Dezember 22 bis Ende Januar 23 gesundheitlich ganz andere Herausforderungen zu bewältigen, auch das ist der SBV bekannt).
Nun zu meinem Anliegen:
- Habe ich mir tatsächlich etwas vorzuwerfen?
- Ist es irgendwie für die Arbeit der SBV relevant, dass ich die Übergabe der Wahlunterlagen erst diese oder schlimmstenfalls nächste Woche erledigen kann?
- Gibt es doch eine Frist, die ich hätte beachten müssen?
- Wieso krähen die, die am wenigsten machen, immer am Lautesten und Gemeinsten? (Das ist eine rhetorische Frage, zugegeben, aber es macht mich wütend, dass ausgerechnet ich jetzt als unzuverlässig betitelt werde!)
Claudia Ranft