§ 167 Abs. 1 SGB IX
Verfasst: Mittwoch 8. Februar 2023, 16:33
Eine schwerbehinderte Kollegin (GdB von 80) soll eine amtsärztliche Bescheinigung beibringen, ob sie in der Lage ist,
ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen "Folge zu leisten" - sinngemäß -.
Auf das Arbeitsverhältnis findet der TV-L Anwendung.
Der Arbeitgeber beruft sich insofern auf den § 3 Abs. 5 TV-L.
Die SBV ist nunmehr um Stellungnahme zum Ansinnen des Arbeitgebers gebeten worden.
Geht im vorliegenden Fall evtl. der § 167 Abs. 1 SGB IX vor, ist also zunächst das Verfahren gem.
§ 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen, bevor der Amtsarzt eingeschaltet werden kann.
BEM-Verfahren wurden bereits durchgeführt.
Die Kollegin ist häufig erkrankt (dieses lässt sich nicht abstreiten, es sind nach Meinung der SBV aber
schwerwiegende körperliche Erkrankungen, die mit dem eigentlichen Arbeitsverhältnis nichts zu tun haben).
Der Arbeitsplatz der Kollegin ist behindertengerecht ausgestattet.
Vllt. weiß jemand Rat und kann vllt. sogar ein Urteil anführen, dass zunächst nach § 167 Abs. 1 SGB IX vorzugehen ist.
Vielen Dank.
ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen "Folge zu leisten" - sinngemäß -.
Auf das Arbeitsverhältnis findet der TV-L Anwendung.
Der Arbeitgeber beruft sich insofern auf den § 3 Abs. 5 TV-L.
Die SBV ist nunmehr um Stellungnahme zum Ansinnen des Arbeitgebers gebeten worden.
Geht im vorliegenden Fall evtl. der § 167 Abs. 1 SGB IX vor, ist also zunächst das Verfahren gem.
§ 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen, bevor der Amtsarzt eingeschaltet werden kann.
BEM-Verfahren wurden bereits durchgeführt.
Die Kollegin ist häufig erkrankt (dieses lässt sich nicht abstreiten, es sind nach Meinung der SBV aber
schwerwiegende körperliche Erkrankungen, die mit dem eigentlichen Arbeitsverhältnis nichts zu tun haben).
Der Arbeitsplatz der Kollegin ist behindertengerecht ausgestattet.
Vllt. weiß jemand Rat und kann vllt. sogar ein Urteil anführen, dass zunächst nach § 167 Abs. 1 SGB IX vorzugehen ist.
Vielen Dank.