Privatanschrift bzw. Telefonnummer
Verfasst: Dienstag 7. Februar 2023, 14:29
Hallo zusammen,
in unserer Behörde gibt es einige Schwerbehinderte die über einen längeren Zeitraum erkrankt sind.
Diese Kollegen würde ich gerne als SBV anschreiben. Die Verwaltung beruft sich auf den Datenschutz und verweigert die Herausgabe der persönlichen Daten.
Es ist mir aber möglich die Post über die Verwaltung abzusenden.
Meine Frage:
Ist die Verweigerung rechtlich haltbar.
Durch diese Verweigerung sehe ich mich in der Pflicht verhindert, die Interessen der schwerbehinderten Menschen, nach SGB IX, zu wahren.
Es gibt noch weitere Pflichten die ich so nicht erfüllen kann.
Was sagt die Erfahrung und Rechtsprechung zu meiner Frage.
Gruß aus NRW
in unserer Behörde gibt es einige Schwerbehinderte die über einen längeren Zeitraum erkrankt sind.
Diese Kollegen würde ich gerne als SBV anschreiben. Die Verwaltung beruft sich auf den Datenschutz und verweigert die Herausgabe der persönlichen Daten.
Es ist mir aber möglich die Post über die Verwaltung abzusenden.
Meine Frage:
Ist die Verweigerung rechtlich haltbar.
Durch diese Verweigerung sehe ich mich in der Pflicht verhindert, die Interessen der schwerbehinderten Menschen, nach SGB IX, zu wahren.
Es gibt noch weitere Pflichten die ich so nicht erfüllen kann.
Was sagt die Erfahrung und Rechtsprechung zu meiner Frage.
Gruß aus NRW